„Wir finden es gut, dass die Landesregierung eine eigene Lösung gefunden hat, die deutlich bürokratieärmer ist als das Bundesmodell. Das neue Modell ist transparent und einfach, denn Grundstücksfläche und Bodenrichtwerte sind bekannt. Aber: Die neue Grundsteuer steigt künftig mit steigenden Grundstückspreisen bzw. Bodenrichtwerten automatisch an. Damit gibt es eine automatische Steuererhöhung außerhalb parlamentarischer Entscheidungen, eine Art „kalte Progression“ in der Grundsteuer“, sagt BWHT-Hauptgeschäftsführer Oskar Vogel.
Zwar sei der Abschlag für Wohngebäude prinzipiell positiv zu bewerten, da Wohnen nicht teurer werden dürfe. Es bestehe aber die Gefahr, dass gewerbliche Eigentümer und Mieter im Umkehrschluss stärker belastet würden, um diese Abschläge zu kompensieren.
Das Handwerk appelliert an die Landesregierung, das Anhörungsverfahren schnell zu starten, damit das Gesetz bald verabschiedet werden kann. Vogel: „Die Betriebe brauchen Zeit, um sich auf die neue Grundsteuer einzustellen, deshalb darf sich das Verfahren nicht zu lange ziehen. Wir werden uns in jedem Falle mit einer Stellungnahme einbringen. Wichtig: Sobald das Gesetz in Kraft tritt, erwarten wir die Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen, damit die Steuerlast wirklich „aufkommensneutral“ bleibt.“
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