Denn sowohl abhängig Beschäftigte als auch freiberufliche Künstlerinnen und Künstler, die über die Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen sind, haben in vielen Fällen ein unterdurchschnittliches Einkommen. Einige werden daher Grundrente erhalten. Wer allerdings regelmäßig unter 30 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient hat, wird, auch wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt werden, keinen Grundrentenzuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente erhalten. Der Deutsche Kulturrat hat dieses Problem in seiner Resolution „Grundrente zeitnah verabschieden – Berechnungsfaktor ändern“ vom 13.05.2020 deutlich benannt.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Mit der Verabschiedung des Grundrentengesetzes wurde ein wichtiger Schritt zu einer höheren Rente auch für Beschäftigte und freiberufliche Künstlerinnen und Künstler, die nur ein geringes Einkommen erzielen, gemacht. Der Wermutstropfen, dass mindestens 30 Prozent des Durchschnittseinkommens erreicht werden müssen, bleibt. Hier wird in der nächsten Legislaturperiode nachgebessert werden müssen. Zentral ist allerdings, dass ein erster Schritt zur Grundrente gemacht wurde. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, MdB hat Wort gehalten, die Grundrente kommt.“
- Aktuelle Informationen zur wirtschaftlichen Lage in Kulturberufen sind in der vor wenigen Tagen erschienenen Studie des deutschen Kulturrates „Frauen und Männer im Kulturmarkt“ zu finden.
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