Das OVG war gestern der Klage der Thüringer Landesverbände von BUND und NABU gefolgt und bestätigte das Urteil des Landgerichts Gera zur Aussetzung der Abschussgenehmigung für die Problemwölfin. Begründet wird die Aussetzung der Abschussgenehmigung, welche durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) auf Antrag des Umweltministeriums hin erteilt wurde, damit, dass in dieser die Erhaltungsziele des FFH-Schutzgebietes nicht berücksichtigt werden. „Der Preis des falsch verstandenen Artenschutzes ist hoch: BUND und NABU lassen sehenden Auges zahllose Schafe elend zugrunde gehen, um ihr Symbol Wolf zu erhalten. Besonders absurd: Mit dem jetzt erwartbarem Ende der Weidetierhaltung rund um den Ohrdrufer Truppenübungsplatz wird zugleich das eigentlich zu schützende FFH-Gebiet massiv in Mitleidenschaft gezogen. Ohne Weidetiere droht eine Verbuschung der Landschaft und viele geschützte Arten werden verschwinden.“, so Hucke weiter.
Um Tiere und Landschaft vor diesen Schäden zu bewahren, fordert der TBV das TLUBN dazu auf, die vom Gericht geforderte notwendige Prüfung unverzüglich nachzuholen, um die Problemwölfin abschießen zu können.
Hintergrund
Die Ohrdrufer Problemwölfin ist seit 2014 auf dem Truppenübungsplatz in Ohrdruf ansässig. Sie hat sich auf das Reißen von Nutztieren spezialisiert und allein im letzten Jahr über 180 Nutztiere getötet. Für ihre Jagd überwindet sie regelmäßig die aufgestellten Schutzzäune der Weidertierhalter*innen. Außerdem gibt die Problemwölfin ihr Wissen n ihren Nachwuchs weiter. In den vergangenen Jahren hat sie sich mit einem Hund sowie ihrem eigenen hybriden Sohn fortgepflanzt. Aus diesen Verbindungen sind bisher elf hybride Tiere hervorgegangen.
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