Ob Alters- oder Erwerbsminderungsrentner – wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, sollte die jährliche Hinzuverdienstgrenze beachten: Nur wenn die zusätzlichen Einnahmen diesen Wert nicht übersteigen, bleibt die Rente ungekürzt. Dabei zählen Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung ebenso wie die Gewinne aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Werden sie im Einkommensteuerbescheid als Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit aufgeführt, müssen sie dem Rentenversicherer gemeldet werden. Vom kommenden Jahr an liegt der Freibetrag wieder bei 6.300 Euro.
Informationen dazu gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.
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