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• Richtlinien für die Vergabe von Unternehmenskrediten bleiben, gestützt durch finanz- und geldpolitische Maßnahmen, weiter günstig
• Steigende Kreditnachfrage der Unternehmen spiegelt anhaltenden Bedarf an Notfall-Liquidität wider
• Erneute Verschärfung der Richtlinien für Kredite an private Haushalte

Laut der Umfrage zum Kreditgeschäft im Euro-Währungsgebiet vom Juli 2020 blieben die Kreditrichtlinien (d. h. die internen Richtlinien oder Kriterien einer Bank für die Kreditgewährung) für Unternehmenskredite im zweiten Quartal 2020 weitgehend unverändert (siehe Abbildung 1), während die Richtlinien für die Vergabe von Wohnungsbaukrediten sowie von Konsumentenkrediten und sonstigen Krediten an private Haushalte weiter verschärft wurden. Die Banken gaben an, dass staatliche Kreditgarantien in den meisten Ländern wesentlich zur Beibehaltung günstiger Richtlinien für Unternehmenskredite beigetragen hätten. Bei den Ausleihungen an private Haushalte wurden die Kreditrichtlinien per saldo erneut verschärft: Unter dem Strich meldeten 22 % der befragten Banken strengere Richtlinien für Wohnungsbaukredite und 26 % eine Verschärfung der Richtlinien für Konsumentenkredite und sonstige Kredite. Als Gründe für die strengeren Kreditrichtlinien für Unternehmen und private Haushalte wurden abermals die Eintrübung der allgemeinen Konjunkturaussichten, eine schlechtere Bonität der Kreditnehmer sowie eine geringere Risikotoleranz genannt.

Für das dritte Quartal 2020 rechnen die Banken im Schnitt mit einer erheblichen Verschärfung der Richtlinien für die Vergabe von Unternehmenskrediten im Zusammenhang mit dem erwarteten Auslaufen staatlicher Kreditgarantieprogramme in einigen großen Euro-Ländern. Zugleich ist die Unsicherheit über die Auswirkungen der Corona-Pandemie nach wie vor hoch. Die Richtlinien für die Vergabe von Wohnungsbaukrediten an private Haushalte dürften im dritten Quartal 2020 weiter gestrafft werden.

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