Das Stipendienprogramm für das Musikleben wird vom Musikfonds e.V. realisiert. Allerdings bleiben für die Musikstipendien die Förderbedingungen des Musikfonds gültig: Im Fokus steht die aktuelle Musik aller Sparten, sei sie komponiert, improvisiert oder experimentell. Die vielen Musikerinnen und Musiker etwa der Alten Musik in authentischer Aufführungspraxis, die z.B. in Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Teil des Musiklebens bilden, sind nicht antragsberechtigt. Ebenso wenig die Künstlerinnen und Künstler in den Genres klassische Musik und den angrenzenden Stilbereichen. Inwieweit Musikerinnen und Musiker des Pop partizipieren können, ist nach den publizierten Förderbedingungen unklar. Die BKM-Stipendien sollen die Schaffenskraft der zeitgenössischen Kulturszenen sichern, so der ausdrücklich formulierte politische Wille. Deshalb fordern der Deutsche Musikrat und der Landesmusikrat NRW ergänzende Stipendienprogramme für die überaus vitalen Szenen freischaffender Musikerinnen und Musiker aller Genres.
Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Die Künstlerinnen und Künstler der Alten Musik, der klassischen Musik und anderer historischer Stilepochen sind nicht nur Bewahrerinnen und Bewahrer des kulturellen Erbes, sie sind Markenzeichen des Kulturlebens vieler Bundesländer und stark von den Veranstaltungsverboten betroffen. Die Bundesregierung muss dringend ergänzend helfen.“
Hierzu Reinhard Knoll, Präsident des Landesmusikrates NRW: „Die Szene der Alten Musik in authentischer Aufführungspraxis ist eine der dynamischsten und recherchefreudigsten des Musiklebens. Wirtschaftliche Hilfen oder Stipendien müssen sicherstellen, dass diese Szene ihre innovative Kraft behält und weiterentwickeln kann. Ich danke der Kulturstaatsministerin, dass sie mit dem ersten Stipendienprogramm über den Musikfonds den Weg markiert hat, auf dem sich die Bundesregierung nun ergänzend engagieren sollte.“
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