„Ab sofort werden wir die Arzneimittelhersteller mit unseren Rabattverträgen verpflichten, als Absicherung gegen Produktions- oder Lieferausfälle dauerhaft Arzneimittelreserven für drei Monate anzulegen. Erst im letzten Vertragsquartal darf dieser Lagerbestand aufgebraucht werden.“ Zudem werde die AOK ihren Beitrag leisten, die auf Kosten der Menschen und der Umwelt entstehenden Angebotsvorteile in der Lieferkette durch klare Haftungsregelungen abzubauen. Wolle ein Unternehmen einen Rabattvertrag mit der AOK schließen, müsse es zukünftig sicherstellen, dass weder seine eigene Produktion noch die seiner Zulieferer die Gesundheit der Beschäftigten oder die Umwelt gefährdeten. „Kurz gesagt: Wer nicht liefert oder die vor Ort geltenden Arbeitsschutz- oder Umweltstandards nicht einhält, riskiert, den laufenden Vertrag unmittelbar zu verlieren und seine Chancen mit Blick auf künftige Ausschreibungen aufs Spiel zu setzen“, so Bauernfeind.
„Arzneimittelrabattverträge sind ein starkes und in dieser Form derzeit einzigartiges Steuerungsinstrument.“ Mit den veränderten Vorrats-, Produktions- und Umweltauflagen im Rahmen der aktuellen AOK-Ausschreibung, so Bauernfeind, entwickle man die Verträge gezielt weiter in Richtung Versorgungssicherheit. Eine Ausschreibung zu fünf antibiotischen Wirkstoffen sei für diesen sehr spezifischen Markt bereits in Vorbereitung, so Bauernfeind weiter. In dieser Ausschreibung sollen die Versorgungssicherheit sowie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards zusätzlich gestärkt werden. „Wir setzen zudem auf eine EU-weite Initiative während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, mit der die Pharmaunternehmen in die Pflicht genommen werden. Es muss dort im Interesse der Versicherten darum gehen, die marktnahe Produktion durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen umweltgerecht zu fördern.
Die Ausschreibung „AOK XXIV“ im Überblick:
- 119 Wirkstoffe in 120 Fachlosen;
- 22 Wirkstoffe werden im Drei-Partner-Modell vergeben;
- Vertragslaufzeit: 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2023;
- AOK-Umsatzvolumen: rund 2,0 Milliarden Euro pro Jahr (Apothekenverkaufspreis);
- Ende der Angebotsfrist: 22. September 2020)
Weiterführende Informationen finden Sie auf www.aok-bv.de.
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