Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert anlässlich des Tags der Buchenwälder am 25. Juni einen besseren Schutz für diese in NRW typischen Lebensräume. „Wir brauchen in NRW wieder mehr Buchen-Waldökosysteme statt Plantagen“, sagte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND. „Darüber hinaus muss endlich auch der Hambacher Wald dauerhaft geschützt und in öffentliches Eigentum überführt werden."

Das Baumsterben der vergangenen Dürresommer sei ursächlich auf den Anbau mit nicht standortheimischen Baumarten und -sippen zurückzuführen. In selbstständig gewachsenen Waldökosystemen, die nicht aus Aufforstung hervorgegangen sind, seien bisher keine außergewöhnlichen Dürreschäden feststellbar. Sie zeigten sich bisher resilienter gegenüber extremen Wetterereignissen.

Ein weiteres Problem sei die Entwässerung vieler Waldstandorte. Um standortfremde Nadelbaumarten anbauen zu können seien in der Vergangenheit ganze Wälder trocken gelegt worden. Das auf diese Weise abgeführte Wasser fehle nun in Dürresommern.

„Feuchte und nasse Wälder spielen eine zentrale Rolle bei der Wasserrückhaltung zur Vermeidung von Hochwasser, sie sind als Senken von Kohlenstoff und Methan entscheidend für den Klimaschutz und zudem wesentlich für den Erhalt der biologischen Vielfalt“, so Sticht.

Buchenwälder seien zudem besonders betroffen von so genannten Schirmschlägen. Hierbei werden bei der Entnahme von Bäumen vormals im geschlossenen Wald stehende Buchen frei gestellt und damit einem erheblichen Trockenstress ausgeliefert.

Damit werde auch deutlich, dass der Anteil forstwirtschaftsfreier so genannter Naturwälder deutlich zu erhöhen sei. Bei einem Privatanteil von landesweit etwa 63 Prozent sei es Aufgabe des Landes, mit seinem eigenen Wald (13 Prozent Landeswaldanteil) die bundesweiten Ziele zur Entwicklung von Naturwäldern zu erreichen und weit mehr als die bisher 10 Prozent des landeseigenen Waldes aus der Nutzung zu nehmen.

„Wer zu Recht von Ländern wie Brasilien die Bewahrung der Waldökosysteme fordert, muss mit gutem Beispiel voran gehen. Das bedeutet, nicht nur 10 Prozent, sondern etwa 70 Prozent der landeseigenen Wälder aus der Nutzung zu nehmen und frei entwickeln zu lassen“, sagte Sticht.

Der BUND fordert daher von der Landesregierung:

  • Die Ausrichtung der landesweiten Förderung für Waldeigentümer an Biodiversitätststandards wie u.a. Vorrang für Naturverjüngung, im Falle von Anbau ausschließlich Verwendung standortheimischer Arten und Sippen sowie ausschließlich truppweise statt flächiger Anpflanzung.
  • Die Rücknahme der Entwässerung von Waldstandorten durch Wiedervernässungsprogramme sowie konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zur Renaturierung unserer Auwälder.
  • Das Aussetzen von sogenannten Schirmschlägen in Buchenwäldern.
  • Die Erhöhung des Naturwaldanteils in NRW auf 10 Prozent durch umfangreiche Stilllegungen im landeseigenen Wald.

Darüber hinaus appelliert der BUND-Landesvorsitzende Sticht an die NRW-Landesregierung, endlich auch den Hambacher Wald als europäisches Schutzgebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auszuweisen und zurück in öffentliche Hand zu überführen. Der wertvolle Maiglöckchen-Stieleichen-Hainbuchenwald sei von einzigartiger ökologischer Bedeutung für die waldarme Region der niederrheinischen Bucht und verdiene endlich auch einen angemessenen Schutz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Merowingerstr. 88
40225 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 302005-0
Telefax: +49 (211) 302005-26
http://www.bund-nrw.de

Ansprechpartner:
Holger Sticht
stellvertr. BUND-Landesvorsitzender
Telefon: +49 (163) 5873597
E-Mail: bund.nrw@bund.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel