.
– Geppert: „Angesichts niedriger Infektionszahlen können wir wieder mehr Freiheit wagen“ 
– „Corona gibt es nach wie vor, jetzt liegt es an uns, mit diesen wiedergewonnenen Freiheiten verantwortungsbewusst umzugehen“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss von heute die bis zum 21. Juni geltende Regelung der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wonach die Abgabe von Speisen und Getränken sowohl in den Innenräumen von Gaststätten als auch auf Freischankflächen nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr erlaubt ist, als nicht rechtskonform erachtet.

„Wir begrüßen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof“, so Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, „konkret bedeutet dies, dass Gastronomiebetriebe ab sofort zumindest vorläufig so lange geöffnet haben dürfen, wie vor der Corona-Pandemie. Angesichts niedriger Infektionszahlen können wir wieder mehr Freiheit wagen. Zugleich belegt das niedrige Infektionsgeschehen, dass unsere Hygienekonzepte funktionieren.“ Geppert verweist auch auf den wirtschaftlichen Aspekt: „Wenn derzeit Corona-bedingt deutlich weniger Gäste einen gastronomischen Betrieb aufsuchen dürfen, ist dies jetzt zumindest wieder länger möglich. Der Beschluss schafft unseren Betrieben zusätzliche unternehmerische Spielräume.“ Zugleich appelliert Geppert an die Gäste: „Corona gibt es nach wie vor, jetzt liegt es an uns, mit diesen wiedergewonnenen Freiheiten verantwortungsbewusst umzugehen.“

Nähere Informationen unter www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pressemitteilung_corona_gastronomie_offnungszeitenbeschrankung.pdf

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.
Prinz-Ludwig-Palais, Türkenstraße 7
80333 München
Telefon: +49 (89) 28760-0
Telefax: +49 (89) 28760-111
http://www.dehoga-bayern.de

Ansprechpartner:
Frank-Ulrich John
Geschäftsführer/Kommunikation
Telefon: +49 (89) 28760-109
Fax: +49 (89) 28760-119
E-Mail: presse@dehoga-bayern.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel