So kann im Bereich des organisierten Sports ab diesem Zeitpunkt der Lehrgangsbetrieb wieder aufgenommen werden. Außerdem werden die bislang geltenden Obergrenzen für den Indoor- und Outdoor-Sport von 20 Personen aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen wie Raumgröße und Belüftung. Näheres hierzu regelt die aktuelle Fassung der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. Bay. IfSMV), die heute in Kraft tritt. Mehr Informationen gibt es in Kürze in den Handlungsempfehlungen auf www.blsv.de/coronavirus.
Darüber hinaus sind ab dem 22. Juni Hallenbäder wieder geöffnet, auch Veranstaltungen wie beispielsweise Vereinssitzungen sind zukünftig mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Öffentliche oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Veranstaltungen bleiben dagegen weiterhin untersagt, auch das Verbot von Großveranstaltungen bleibt bis mindestens 31. August 2020 bestehen.
Basis aller Lockerungen ist weiterhin das Einhalten einer Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern sowie eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen. Ebenso sollte in geschlossenen Räumen weiterhin für ausreichend Belüftung gesorgt werden.
BLSV bereitet Öffnung der Sportcamps bis zum Beginn der Sommerferien vor
Weitere wichtige Maßnahmen aus dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung betreffen unter anderem auch die BLSV-Sportcamps. Diese sollen nach der aktuellen Planung des BLSV bis zum Beginn der Sommerferien wieder geöffnet werden. So gelten künftig für den Betrieb von Reisebusunternehmen dieselben Regelungen wie für den Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Dies bedeutet, dass auch Sport- und Jugendreisen wieder einfacher organisiert werden können.
BLSV-Präsident Jörg Ammon: „Großer Schritt und große Verantwortung zugleich“
„Die neuen Lockerungen im Sport sind für uns ein weiterer entscheidender Schritt“, kommentiert Jörg Ammon die beschlossenen Lockerungen. Der BLSV-Präsident weiter: „Ebenso wichtig wie die stufenweise Rückkehr zur Normalität ist für uns, dieser großen Verantwortung auch gerecht zu werden. Wenn wir alle im Sport die Vorgaben verantwortungsvoll und gesundheitsbewusst einhalten, bin ich fest davon überzeugt, dass wir gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung die nächsten Schritte angehen können. Nachdem nun die Stufe 2 des Konzepts für den Sport umgesetzt wurde, ist unser Ziel, in einer nächsten Stufe den Wettkampfbetrieb für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich wieder aufzunehmen. Danach stehen dann noch Lockerungen für Kontaktsportarten an. Aufgrund des Infektionsgeschehens haben sich die Lockerungsschritte im 14-tägigen Rhythmus bewährt und sollten für die beiden verbleibenden Stufen beibehalten werden.“
Eine ausführliche Fassung aller beschlossenen Maßnahmen findet sich im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 16. Juni 2020 auf der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-juni-2020/
Aktuelle Handlungsempfehlungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs sowie Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus, in seinen sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de sowie zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.
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