Heute schon die Weichen für eine grüne Zukunft stellen
Wer einen Neubau oder umfassende Renovierungsmaßnahmen plant, aber noch kein E Fahrzeug besitzt , sollte dennoch bereits an die Voraussetzungen für eine Ladeinfrastruktur denken. „ Die Mehrkosten für vorbereitende Maßnahmen wie entsprechende Leerrohre oder einen zusätzliche n Zählerplatz sind verhältnismäßig gering und erlauben zu einem späteren Zeitpunkt die unkomplizierte Installation einer Ladestation“, erklärt Andreas Habermehl vom ZVEH. „ Ohne die nötigen Voraussetzungen zahlt man für die Nachrüstung ein Vielfaches des Preises. Es lohnt sich daher, rechtzeitig an die Zukunft zu denken und die Weichen für E-Mobilität zu stellen“, betont der Experte. Ein weiterer Aspekt ist beim Betrieb eines E-Autos eine Überlegung wert: Wollen E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer komplett emissionsfrei fahren, müssen sie das Auto mit regenerativem und schadstofffrei produziertem Strom laden. Eine klimaneutrale und kosteneffiziente Option ist Solarstrom, der über eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Wohnhauses, der Garage oder des Carports erzeugt werden kann. So lässt sich das Elektrofahrzeug direkt an der Quelle mit erneuerbarer Energie aufladen. Das ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll, denn überschüssiger Strom kann zusätzlich im Haus genutzt oder in einem Heimspeicher zwischengespeichert werden.
Welche ist die richtige Steckdose für das E-Fahrzeug?
„Je nachdem, ob es sich um ein E-Bike oder ein E-Auto handelt, gibt es beim Aufladen erhebliche Unterschiede“, erklärt Andreas Habermehl vom ZVEH. Der Experte für E-Mobilität weist darauf hin, dass für das Laden eines Elektro-Autos eine normale Steckdose ungeeignet ist. In Frage kommen hier nur spezielle Ladestationen, sogenannte Wall-Boxen. Für die Integration der Ladeeinrichtung sollte zunächst ein Innungsfachbetrieb die vorhandene elektrische Anlage mit dem E-CHECK E-Mobilität überprüfen und gegebenenfalls modernisieren. Dieser schafft dabei die nötigen Voraussetzungen für die Installation einer Ladestation und garantiert ihren sicheren Betrieb; im Schadensfall schützen Prüfprotokoll und Prüfplakette vor eventuellen Ersatzansprüchen der Versicherung. Bei der Entscheidung für eine Wallbox liefert der aktuelle Ladestationen-Test des ADAC eine erste Orientierungshilfe, denn hier gibt es nicht nur preislich deutliche Unterschiede, sondern auch in Sachen Sicherheit, Zuverlässigkeit und Bedienung. Und auch die Broschüre von ELEKTRO+ „Elektromobilität – Ladeinfrastruktur für Wohngebäude“ (www.elektroplus. com/elektromobilitaet), die zum 1. Juli 2020 neu erschienen ist gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um das Aufladen in den eigenen vier Wänden.
Für das E-Bike, das sich immer größerer Beliebtheit erfreut, gilt: Das Aufladen des EBike-Akku kann bequem zu Hause an der Steckdose erfolgen. Dabei gibt es jedoch auch ein paar Dinge zu beachten: Das Bike darf beim Laden beispielsweise nicht in Reichweite von brennbaren Materialien stehen. Außerdem braucht der Akku etwa zehn Minuten, um sich an die Raumtemperatur anzupassen, andernfalls kann er sich beim Laden aufblähen und entzünden. Eine weitere Gefahrenquelle: Steht das E-Bike längere Zeit ungenutzt im Keller, kann sich der Akku tiefenentladen. Dadurch steigt die Gefahr, dass der Akku in Brand geraten kann. Fahrradbesitzer sollten das E-Bike deshalb spätestens alle ein bis zwei Monate aufladen, auch wenn sie nicht damit gefahren sind. Wer die Möglichkeit hat, sollte den Akku am besten draußen an einem wettergeschützten Platz aufladen. Bei der Planung und Installation einer Steckdose für den Außenbereich berät der qualifizierte Innungsfachbetrieb.
Für grünes Fahren entscheiden und Prämie sichern
Um mehr E-Autos auf Deutschlands Straßen zu bringen, unterstützt die Bundesregierung den Kauf eines Elektrofahrzeugs mit einer Prämie. Im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Eingrenzung der wirtschaftlichen Schäden durch die Corona-Pandemie soll diese Prämie noch deutlich erhöht werden. Die Förderung des Bundes für die bestehende "Umweltprämie" soll befristet bis Ende 2021 für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 3.000 auf 6.000 Euro steigen. Dazu kommt eine Förderung der Hersteller. Auch der Ausbau des Ladenetzes sowie die Förderung von Forschung und Entwicklung sollen zusätzlich mit 2,5 Milliarden Euro unterstützt werden. Als zusätzlichen Vorteil können Elektrofahrer sich über eine Kfz-Steuerbefreiung und Privilegien wie gesonderte Fahrspuren oder Parkplätze freuen. Der E-Mobilität Fachbetrieb berät qualifiziert zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten und allen technischen Fragen rund um die E-Mobilität. Den nächstgelegenen Fachbetrieb finden Interessierte im Internet unter www.elektrobetrieb-finden.de.
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