Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 18.06.2020 hat die Wirecard AG bekannt gegeben, dass der Abschlussprüfer der Wirecard AG, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wirecard darüber informiert hat, dass über die Existenz von im Konzernabschluss zu konsolidierenden Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro (dies entspricht in etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme) noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren. Es bestehen Hinweise, dass dem Abschlussprüfer von einem Treuhänder bzw. aus dem Bereich der Banken, welche die Treuhandkonten führen, unrichtige Saldenbestätigungen zu Täuschungszwecken vorgelegt wurden, damit dieser ein unrichtiges Vorstellungsbild über das Vorhandensein der Bankguthaben bzw. die Führung von Bankkonten zugunsten der Wirecard-Gesellschaften erhalte. Am 25. Juni 2020 musste der Vorstand der Wirecard AG schließlich Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht in München stellen.
Diese Nachrichten führte innerhalb nur einer Woche zu einem dramatischen Kursverlust der Aktie von rund 98%. Dimensionen, die für ein Unternehmen aus der DAX-Familie bisher unvorstellbar waren. Von den hohen Verlusten sind neben institutionellen Investoren vor allem Privatanleger betroffen. Der Schaden der damit angerichtet wurde, geht weit über den finanziellen Schaden, den die Wirecard Aktionäre erlitten haben, hinaus. Die Aktienkultur in Deutschland wird hierdurch nachhaltig geschädigt werden. Deutschland hat sich als Finanzplatz international in einem äußerst schlechten Licht präsentiert.
Das Desaster rund um Wirecard war aber vorhersehbar. Trotz kritischer Fragen seitens der SdK vor 12 (!) Jahren bezüglich der Kundengruppen des Wirecard-Konzerns und dessen Bilanzierungspraxis, fand eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgerbachten Kritikpunkten nie statt. Dies verhielt sich auch in den Folgejahren so, als immer wieder Kritikpunkte gegenüber Wirecard vorgebracht wurden. Stattdessen wurden Kritiker von Dritten bedroht und von Seiten der Wirecard AG in der Öffentlichkeit erfolgreich eine Verschwörungstheorie bezüglich einer Zusammenarbeit von Kritikern und Shortsellern aufgebaut. Dass diese Theorie bei Medien und Anlegern auf Akzeptanz gestoßen ist, ist aus Sicht der SdK nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist, dass diese Kritikpunkte anscheinend keinerlei Nachfragen und tiefergehende Recherchen bei den zuständigen Abschlussprüfern von Ernst & Young ausgelöst haben. Bereits im Jahr 2008 wurde Ernst & Young aufgrund der von der SdK hin vorgebrachten Kritik mit einer Sonderuntersuchung gemäß § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG beauftragt. Ab dem Geschäftsjahr 2009 war Ernst & Young auch mit der Prüfung des Konzernabschlusses und Jahresabschlusses beauftragt. Es dauerte jedoch elf Jahre sowie eine Sonderuntersuchung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bis auch Ernst & Young die Mängel aufgefallen sind.
Aus Sicht der SdK ist dieses Verhalten nicht nachvollziehbar und wirft zahlreiche Fragen auf. Gerade die Überprüfung der Existenz von Bankguthaben gehört zu den eher leichteren Aufgaben eines Abschlussprüfers und das Vorgehen hierbei ist klar geregelt. Jedoch wurde Medienberichten zu Folge für die Jahre 2016 bis 2018 von Seiten der Abschlussprüfer keine Saldenbestätigung bei den betreffenden Banken angefordert. Die SdK hat daher gegen zwei amtierende und einen ehemaligen Wirtschaftsprüfer der Ernst & Young GmbH Strafanzeige gestellt.
Aus Sicht der SdK ist es auch völlig unverständlich, dass trotz kritischer Fragestellungen von Seiten der SdK, großen Hedgefonds und vor allem der Financial Times hier anscheinend in den Vorjahren keine Prüfung stattgefunden hat, die den eigenen Maßstäben von Ernst & Young entspricht. Die SdK hat daher große Zweifel an der Geeignetheit von Ernst & Young als Abschlussprüfer der Gesellschaft und wird daher bis auf weiteres für die von der SdK vertretenen Investoren auf zukünftigen Hauptversammlungen gegen eine Bestellung von Ernst & Young zum Abschlussprüfer und/oder Konzernabschlussprüfer stimmen.
Diese Praxis wird die SdK so lange aufrechterhalten, bis Ernst & Young zur Prüfungspraxis ausführlich Stellung genommen hat und erläutert wird, wie in Zukunft Bilanzmanipulationen dieses Ausmaßes aufgedeckt werden sollen.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
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