Aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie kann es bei weiteren Infektionswellen im Verlauf des Jahres oder infolge von „Hotspot“ Ereignissen – wie jüngst in Gütersloh – zu schwersten beatmungspflichtigen Krankheitsverläufen in Verbindung mit COVID-19 kommen.  Daher muss im schlechtesten Fall auch weiterhin von einem deutlich erhöhten Versorgungsbedarf für eine Vielzahl von Medikamenten, die in der Intensivmedizin zum Einsatz kommen, ausgegangen werden.

Viele intensivmedizinisch eingesetzte Präparate sind nach dem  Beginn der Pandemie seit März 2020 in der Bundesrepublik Deutschland aber auch in Europa von Lieferengpässen und zum Teil auch Versorgungsengpässen bedroht. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie liegen in erhöhten weltweiten Bedarfen verbunden mit der Verknappung von Pharmawirkstoffen auf dem Weltmarkt aber auch in gestörten globalen „supply-chains“ und Pharmaproduktionsprozessen, die durch die pandemischen Ereignisse bedingt sind.

Eine Task Force des Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM) zur Sicherstellung der Arzneimittel-Versorgung in der Intensivmedizin stellte insbesondere für die Wirkstoffe Propofol, Noradrenalin und Midazolam eine akut schwierige Liefersituation fest. Während die pharmazeutische Industrie für Propofol und Noradrenalin offensichtlich kurzfristige Produktionserhöhungen umsetzen kann, ist die aktuelle Lage für Midazolam zur intravenösen Applikation bei einem geschätzten 1,6 fach höheren Gesamt-Bedarf (im Vergleich zum Vorjahr, bei einem „Worst Case“ Szenario), derzeit sehr angespannt.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA) seine aktive und kurzfristige Hilfe angeboten, indem er gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine konzertierte BMG-ADKA Entlastungsaktion zur Herstellung von Midazolam i.v. anwendungsfertigen Parenteralia-Lösungen für den Einsatz in der Beatmungstherapie auf deutschen Intensivstationen zentral koordiniert.

Ziel dieser einmaligen Entlastungs-Aktion ist es, die dezentrale Herstellung und bedarfsorientierte Abgabe von Midazolam i.v. durch ein Netzwerk von zwölf deutschen Schwerpunkt-Herstellungs-Krankenhausapotheken vorzunehmen, um auch kurzfristig einem substantiellen Versorgungsengpass für Midazolam i.v. in Deutschland in der Corona-Pandemie wirksam begegnen zu können!

„Wir freuen uns, dass wir mit dieser -BMG-ADKA Herstellungs-Entlastungsaktion Midazolam i.v.-, einem drohenden kurzfristigen Versorgungsengpass in der pandemischen Lage für dieses Präparat in Deutschland gemeinsam wirksam entgegenwirken können und diese Entlastungsaktion unter Beteiligung vieler aktiver Unterstützer so effizient umgesetzt werden kann“, so ADKA Präsident Professor Frank Dörje. „Die angespannte Versorgungslage macht einmal mehr deutlich, dass es wichtig ist in außergewöhnlichen Krisenzeiten auf eine dezentrale hohe Kompetenz zur Eigenherstellung von intravenösen Pharmaka durch Krankenhausapotheken zurückgreifen zu können“, so Dörje weiter.

Der Wirkstoff wurde vom Bundesministerium für Gesundheit Ende April auf dem Weltmarkt beschafft und zur dezentralen Herstellung an das Netzwerk der Schwerpunkt-Herstellungs-Krankenhausapotheken des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker überstellt. Seit Anfang dieser Woche ist etwa die Hälfte des vorgesehenen Produktionsvolumens von 100.000 Injektionsflaschen Midazolam 100mg/50ml für die bedarfsorientierte Abgabe an deutsche Krankenhaus- und krankenhausversorgende Apotheken freigegeben. Das Gesamtproduktionsvolumen ist ausreichend um ca. 3.000 beat
mungspflichtige COVID-19 Patienten mit dem lebenswichtigen Medikament zu versorgen.

Über den ADKA – Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V.

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA e.V.) vertritt die Interessen von mehr als 2400 Deutschen Krankenhausapothekern/-innen. Er ist zugleich Berufsverband und wissenschaftliche Fachgesellschaft. Im Fokus der Verbandsarbeit steht es, den bestmöglichen Nutzen der Arzneimitteltherapie für die Klinikpatienten in deutschen Krankenhäusern, zu gewährleisten. Hierzu ist es notwendig, eine größtmögliche Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ebenso wie eine sehr hohe Arzneimittel- und Arzneimitteltherapiesicherheit zu erzielen.

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