Seit heute sind die Förderrichtlinien zugunsten der kommerziellen Radio- und Fernsehveranstalter sowie der nichtkommerziellen Radios in Baden-Württemberg unter www.lfk.de abrufbar. Die Förderrichtlinien wurden am vergangenen Freitag einstimmig vom Vorstand der LFK verabschiedet und vom Medienrat der LFK in seiner gestrigen Sitzung ausdrücklich begrüßt. Der Medienrat hatte bereits mit seiner Entscheidung vom 20. Mai 2020 den Weg frei gemacht für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln der LFK zur Unterstützung der privaten Hörfunkanbieter während der Corona-Krise. Mit den Förderrichtlinien können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Vom Vorstand verabschiedet wurden auch die Kriterien zur Förderung des regionalen Fernsehens aus den im Landeshaushalt verankerten Fördermitteln.

Journalistische Strukturen im Land stärken
„Die privaten Rundfunkveranstalter in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit zur Versorgung der Bevölkerung mit Nachrichten und Informationen – nicht nur, aber gerade auch in dieser Krise. Mit den Förderrichtlinien setzen wir die Vorgaben unserer Gremien und des Landesmediengesetzes zur Unterstützung der privaten Rundfunkveranstalter im Land in die Praxis um“, so Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation (LFK). „Baden-Württemberg verfügt über eine ausgesprochen große Vielfalt an heimischen Rundfunkangeboten. Den Erhalt journalistisch-redaktioneller Strukturen können wir nun gezielt unterstützen.“

Abmilderung wirtschaftlicher Auswirkungen der Corona Krise
Mit der Förderung reagiert die LFK einerseits auf die Auswirkungen der Corona-Krise, durch die den privaten Rundfunkveranstaltern teils massive Umsatzeinbußen drohen. 850.000 € sollen helfen, die hohen Fixkosten bei der Verbreitung der Rundfunkprogramme zu senken und die Aufrechterhaltung journalistisch-redaktioneller Strukturen und damit die Versorgung der Bevölkerung mit Nachrichten und Informationen sicherzustellen. Weitere 100.000 € stehen zur Unterstützung der nicht kommerziellen Lokalradios bereit. „Die Redaktionen der Sender leisten wichtige Arbeit und sind ein Grundpfeiler unserer vielfältigen Medienlandschaft“, so Dr. Wolfgang Kreißig. „Wir wissen, dass dies in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeit nicht einfach ist. Mit den nun geschaffenen Fördermöglichkeiten möchten wir gezielt Anreize für die Sender setzen, ihre hervorragende journalistische Arbeit fortzusetzen.“

Mehr Fernsehen aus der Region
Das Land Baden-Württemberg hat in seinem aktuellen Doppelhaushalt 8,4 Millionen Euro für die Beauftragung von Fernsehveranstaltern mit regionaler Berichterstattung zur Verfügung gestellt. Die Förderung war im Mai durch den Landtag von Baden-Württemberg durch eine Änderung des Landesmediengesetzes ermöglicht worden und ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Die konkrete Ausgestaltung ist nun von den Gremien der LFK beschlossen worden.

Über LFK – Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg

Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten im Land und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.

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