Um die durch die Corona-Pandemie arg gebeutelte Wirtschaft steuerlich zu entlasten und anzukurbeln, wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Der neue Mehrwertsteuersatz gilt ab dem 1. Juli und ist befristet bis zum 31. Dezember 2020. Ob der Binnenmarkt damit angekurbelt wird, ist umstritten. Nach Angaben der ARAG Experten ist eine Weitergabe der Prozente an die Verbraucher nicht gesetzlich vorgeschrieben.

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