Die meisten Arzneimittel sollten zwischen 15 und 25 Grad gelagert werden. Aber einige Arzneimittel gehören in den Kühlschrank, zum Beispiel Insuline. Wenn es auf der Verpackung vermerkt ist, sollten sie zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden. Benkert: „Es gibt außerdem kühlkettenpflichtige Arzneimittel, die auch während des Transport von der Apotheke zum Patienten eine kontinuierliche Kühlung brauchen. Diese eignen sich nicht für einen Versand per Post.“ Der Apotheker empfiehlt, kühlpflichtige Arzneimittel in einer Apotheke vor Ort zu beziehen.
Hitze kann Arzneimittel beschädigen, ohne dass das äußerlich erkennbar ist. Werden beispielsweise Asthmasprays in der direkten Sonne gelagert, können sich Dosiergenauigkeit und Wirksamkeit verändern. Andere Veränderungen kann man auch sehen. Sind zum Beispiel Zäpfchen einmal geschmolzen, können sich die Wirkstoffe in der Grundlage ungleichmäßig verteilen. Das macht sie auch nach dem Abkühlen unbrauchbar. Bei Cremes kann Hitze die Konsistenz verändern und die Bestandteile trennen sich.
Wärmeempfindliche Medikamente können unterwegs in einer Kühltasche ohne Kühlelemente verstaut werden. Vorsicht aber bei kühlpflichtigen Medikamenten, denn sie dürfen unterwegs nicht einfrieren. Sie sollten in der Kühlbox mit einem Handtuch umwickelt werden, um direkten Kontakt zu einem Kühlakku zu vermeiden. Im Sommer können bei Autofahrten Medikamente während der Fahrt unter einem Vordersitz verstaut werden, denn hier bleibt es relativ kühl.
Weitere Informationen unter www.abda.de
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Heidestraße 7
10557 Berlin
Telefon: +49 (30) 40004-134
Telefax: +49 (30) 40004-133
http://www.abda.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (170) 3383851
E-Mail: r.kern@abda.de
Stellv. Pressesprecherin der ABDA
Telefon: +49 (30) 40004-134
Fax: +49 (30) 40004-133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de