Erst vor einigen Wochen sind neue Verkehrsregeln für Autofahrer in Kraft getreten. Diese führen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zu deutlichen Verschärfungen im Bußgeldkatalog. So drohen bereits 80 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot, wenn man beispielsweise innerorts 21 Stundenkilometer oder außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell fährt. Aufgrund der öffentlichen Kritik ist nun im Gespräch, die harten Strafen für zu schnelles Fahren wieder zu lockern. Sie seien an einigen Stellen unverhältnismäßig und bestrafen einmalige Verstöße, die versehentlich aus Unachtsamkeit entstanden sind, zu hart. In der Kfz-Versicherung kann eine überhöhte Geschwindigkeit auch Auswirkungen auf den Kaskoschutz haben und als grob fahrlässig gewertet werden, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa. Je nach Schwere und Verschuldensgrad ist der Versicherer im Einzelfall berechtigt, die Schadenzahlung anteilig zu kürzen. Auch äußere Einflüsse wie Witterungsverhältnisse bei Schnee, Regen und Eis fließen hier ein. „Wer sich solche Prüfungen und langwierigen Auseinandersetzungen ersparen will, sollte einen Kaskotarif wählen, bei dem grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist“, rät Bösl. Dann sind auch andere Unachtsamkeiten wie das versehentliche Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschildes versichert und führen zu keiner Kürzung im Schadenfall.
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