Das Landgericht Itzehoe hat laut ARAG Experten eine Klage gegen Google auf Verpixelung eines Grundstücks im Kartendienst Google Earth abgewiesen. Der Dienst falle unter die Informationsfreiheit, zudem greife das Recht auf freie Berufsausübung. Diese Grundrechte seien im Widerstreit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des klagenden Grundstücksbewohners höher zu gewichten. Denn es werde lediglich das gezeigt, was "auch aus einem Flugzeug oder Helikopter zu sehen gewesen wäre" (Az.: 10 O 84/20).
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