Mitte März 2020 wurden die Tagespflegeeinrichtungen in ganz Deutschland aufgrund der Corona-Epidemie geschlossen. Noch immer sind nur wenige Plätze für Pflegebedürftige verfügbar. Leistungen der Pflegeversicherung, die für dieses Angebot vorgesehen sind, werden nicht ausgezahlt und der Anspruch darauf verfällt monatlich. Das von den Pflegekassen so eingesparte Geld wird offensichtlich dafür eingesetzt, um die Einnahmeausfälle der Einrichtungen auszugleichen.

In Tagespflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen ein- oder mehrmals pro Woche für jeweils rund acht Stunden betreut und aktiviert. Dieses Angebot soll die pflegenden Angehörigen entlasten, die in dieser Zeit entweder einer Berufstätigkeit nachgehen oder neue Kraft für die Pflege zu Hause tanken können. Ohne dieses Entlastungsangebot ist die häusliche Pflege in vielen Fällen gar nicht dauerhaft zu leisten. Von der Schließung der Einrichtungen wurden die Pflegenden von einem Tag auf den anderen überrascht und vor die Situation gestellt, nun die Versorgung alleine sicherstellen zu müssen. Für Berufstätige bedeutete dies oftmals, kurzfristig Urlaub nehmen oder sich krankschreiben lassen zu müssen.

Keine Flexibilisierung von Leistungsansprüchen zur Unterstützung der Angehörigen

Das Pflegeunterstützungsgeld, das für insgesamt zehn Tage zur Verfügung steht, ist die einzige Lohnersatzleistung, die berufstätige pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können. Es wurde im Mai schließlich auf 20 Tage aufgestockt. Weitere Unterstützung von Seiten der Bundesregierung gibt es für die pflegenden Angehörigen nicht. Die Betroffenen haben oftmals nur die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen oder eine private Pflegeperson zu organisieren. Beides ist eine Frage der Finanzierung. Doch die Leistung aus der Pflegeversicherung, die monatlich für die Nutzung der Tagespflege zur Verfügung steht, kann trotz der Corona-bedingten Schließung der Einrichtungen nicht für eine anderweitige Sicherstellung der Versorgung genutzt werden. Anders als bei Ausfall der Versorgung durch ambulante Pflegedienste, hat der Gesetzgeber hier keinerlei Flexibilisierung vorgesehen.

Tagespflegeeinrichtungen erhalten Kostenersatz aus der Pflegeversicherung

Die Tagespflegeeinrichtungen selbst haben aber die Möglichkeit, sich ihre Mindereinnahmen von der Pflegekasse ersetzen zu lassen. Monika Kaus, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft dazu: „Hier werden pflegende Angehörige sehr einseitig mit den Kosten der Corona-Krise belastet. Gerade in dieser Zeit, in der Solidarität überall hochgehalten wird, werden die pflegenden Angehörigen wieder einmal völlig vergessen und alleine gelassen. Und dies, obwohl sie mit 75 Prozent den größten Teil der Pflegebedürftigen in Deutschland versorgen. Ohne sie wäre das System vollkommen überfordert.“  

Hintergrund

In Deutschland leben heute etwa 1,7 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Etwa zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken rund 300.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.

Über Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz.

Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen.

Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Friedrichstr.236
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 2593795-0
Telefax: +49 (30) 2593795-29
https://www.deutsche-alzheimer.de/

Ansprechpartner:
Annika Koch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49(0)30 2593795-19
Fax: +49(0)30 2593795-29
E-Mail: annika.koch@deutsche-alzheimer.de
Susanna Saxl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 2593795-12
Fax: +49 (30) 2593795-29
E-Mail: susanna.saxl@deutsche-alzheimer.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel