Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die Entscheidung des Berliner Senats, gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen zu verbieten, ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern offenbart ein erschreckendes Kulturverständnis. Der Deutsche Musikrat fordert den Berliner Senat auf, diese Entscheidung zu revidieren. Singen ist elementar für die Kulturnation Deutschland und unter Wahrung der Hygienevorschriften sehr wohl in geschlossenen Räumen möglich. Vom Singen ‚befreite‘ Kindertagesstätten, Schulen, Musikschulen und Konzerthäuser würden das Ende gestaltender Kulturpolitik bedeuten und wären die furchtbare Vision einer verstummten Nation. Bei allem Verständnis für die hohe Verantwortungslast politischer Entscheidungen in Corona-Zeiten zeigt dieses Beispiel einmal mehr, wie dringend notwendig die Koordination der Studienlage durch die Bundesregierung ist, damit die Bandbreite der Erkenntnisse nicht zu solchen Fehlentscheidungen führt. Dies könnte ein Pandemie-Rat im Zusammenwirken mit dem Robert Koch-Institut leisten.“
Der Deutsche Musikrat hat bereits am 03. Juni 2020 in einer Pressemitteilung das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt dazu aufgefordert, gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut federführend Corona-Grundlagenforschung zur Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen zu betreiben, zu koordinieren und zur Verfügung zu stellen. Auf seiner Website stellt der Deutsche Musikrat eine Linksammlung mit Verweisen zu aktuellen Corona-Studien sowie Schutz- und Hygienekonzepte im Kulturbereich zur Verfügung.
Deutscher Musikrat gGmbH
Weberstraße 59
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2091-0
Telefax: +49 (228) 2091-200
http://www.musikrat.de
Generalsekretär des Deutschen Musikrates
Telefon: +49 (30) 30881030
Fax: +49 (30) 30881011
E-Mail: generalsekretariat@musikrat.de