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Wer wir sind
Vor 12 Jahren haben sich die führenden Anbieter von Energiespar-Contracting und andere Akteure im Verband für Wärmelieferung e.V. – der Interessensvertretung für die Energiedienstleistung Contracting – organisiert, um die Marktbedingungen für das Energiespar-Contracting kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern. Zu den bisher erreichten Erfolgen gehören unter anderem die Erstellung und Weiterentwicklung eines Mustervertrages für Energiespar-Contracting, Mitwirkung am BAFA-Förderprogramm für Projektentwickler im Energiespar-Contracting, Mitwirkung und Unterstützung bei der Contracting-Offensive Baden-Württemberg, Mitinitiierung des „Blauen Engel“ als Umweltzeichen für „Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen“ und Unterstützung und Mitarbeit bei der Entwicklung des Verhaltenskodex für Energiespar-Contracting (Code of Conduct).

Viele gute und erfolgreiche Projektbeispiele sind in Online-Datenbanken dokumentiert.

Wirtschaftliche Wiederbelebung mit einem Klima-Konjunkturpaket
Die Vereinten Nationen bezeichnen die Corona-Krise als die größte Herausforderung, die sie sich in ihrer Geschichte gegenübergesehen haben. Die Anstrengungen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, verlangen Wirtschaft und Bevölkerung vieles ab. Unternehmen und Selbständige in allen Lebensbereichen werden bis an ihre Grenzen belastet. Im privaten Bereich sieht es vielfach nicht anders aus. Die Bundesregierung unternimmt gleichzeitig bemerkenswerte Maßnahmen, um die Folgen der Krise so weit als möglich abzufedern und initiiert umfangreiche Unterstützungsprogramme für alle Bereiche des Lebens, für Unternehmen wie Familien und einzelne Menschen. Diese Maßnahmen sind ebenso beispiellos wie die Einschränkungen und die Bedrohungen durch die Krise.

Jeder Krise wohnt eine Chance auf positive Veränderungen inne. Diese gilt es, nachhaltig zu nutzen.

Gemeinsam mit über 180 Unternehmen und Verbänden haben wir die Bundesregierung in einem offenen Brief zur wirtschaftlichen Wiederbelebung mit einem Klima-Konjunkturpaket aufgerufen:
• unbedingt an den Klimazielen festzuhalten und Planungssicherheit zu schaffen, damit Investitionen in die Energiewende fortgesetzt werden können;
• mit Konjunkturinvestitionen die Krisenfestigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft zu stärken, auch im Rahmen des Europäischen Green Deals sowie
• die notwendigen staatlichen Investitionen und Investitionshilfen für eine schnelle wirtschaftliche Erholung zu beschließen, inklusive Anreizprogrammen für Energieeffizienz, erneuerbaren Strom, Wärme und Kälte, klimafreundliche Mobilität, klimaneutrale Gebäude und hocheffiziente Industrieprozesse.

Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket 2009 nutzen
Diesen Aufruf wollen wir konkretisieren. Die Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket 2009 haben gezeigt, dass viele der angestoßenen Maßnahmen aus Sicht des Klimaschutzes erfolglos geblieben sind. Die Umsetzung des Konjunkturpakets lief zu langsam an. Viele Bauämter waren überlastet. Die Konjunkturpakete schlossen aus, dass Förderungen im Rahmen von Contracting-Projekten eingesetzt werden konnten. Dadurch konnten zahlreiche Energieeffizienzprojekte mit garantierter Einsparung nicht umgesetzt werden. Der Markt für Energiespar-Contracting kam 2009 damit quasi zum Erliegen.

Viele Maßnahmen in den Konjunkturpaketen wurden zudem schnell und ohne Prüfung auf energetische Auswirkung als Sanierungsmaßnahmen umgesetzt und haben so wenig bis keine Auswirkungen in Bezug auf Reduzierung von CO2 gezeigt.

Wenn jetzt neue Konjunkturpakete aufgelegt werden, plädieren wir dafür, andere, ebenfalls bewährte Wege zu gehen und die Chancen für Konjunkturanschub in Verbindung mit Klimaschutz zu nutzen.

Ein ganzheitlicher Ansatz: Die Vorteile von Energiespar-Contracting
Für einen erfolgreichen Klimaschutz und ein Gelingen der Energie- und Wärmewende durch einen ganz wesentlichen Anstieg der Energieeffizienz ist es aus unserer Sicht zwingend erforderlich und sinnvoll, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ganzheitlich anzugehen. „Klassische“ Maßnahmen im Energiespar-Contracting (nachfolgend ESC) in der Gebäudetechnik (wie CO2-arme Wärme- und Stromversorgung, intelligente Regelsystem, LED-Technik bei der Beleuchtung etc.) müssen mit Maßnahmen an der Gebäudehülle zusammen betrachtet, aufeinander abgestimmt und umgesetzt werden.

Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass zuerst die Energieeffizienz der Gebäudehülle gesteigert wird und die Wärmerzeugung und -verteilung auf diesen Zustand optimal abgestimmt werden kann.

Wie das 2017 im Rahmen eines ESC umgesetzte Projekt des Studierendenwerks Mannheim in 8 Studentenwohnheimen für 775 Bewohner zeigt, führt dieses Vorgehen zu nachhaltigen Ergebnissen. Die Umsetzung erfolgte innerhalb von 9 Monaten im laufenden Betrieb der Gebäude. Über eine Projektfinanzierung unter Einbindung von KfW-Fördermitteln werden sich die Projektkosten innerhalb von 16 Jahren komplett amortisieren.

Die nachstehenden Abbildungen zeigen das auf KfW-Effizienzhaus-Standard 70 sanierte Haus 42 der Studentensiedlung Ludwig Frank in Mannheim sowie den Wärmeverbrauch des Gebäudes vor und nach der Sanierung. Neben der energetischen Sanierung wurde die Wärmeerzeugung erneuert und regelungstechnisch optimiert. Die Resultate sprechen für sich.

Die Vorteile des Energiespar-Contracting liegen klar auf der Hand: anders als bei der Eigenumsetzung von Effizienzmaßnahmen übernimmt der Contractor eine Garantie für die vertraglich vereinbarte Energieeinsparung. Er refinanziert seine Investitionen vollständig über die Energieeinsparungen. Verbesserte Effizienz und Maßnahmen an der Gebäudehülle senken die Energiekosten, was insbesondere im Hinblick auf die steigenden Abgaben durch den nationalen Emissionshandel (CO2-Preis) in den kommenden Jahren besonders bedeutsam wird.

Im Zuge von Ausschreibungen und Vergaben findet ein Ideenwettbewerb für das am besten passende Maßnahmenkonzept für das gesamte Gebäude statt. Dabei kommen Fachwissen und Erfahrung des Contractors im Rahmen der Sanierung voll zur Geltung. Der Contractor wird in der Regel innovative und energiesparende Technologien einsetzen, um seine Einspargarantie zu erfüllen.

Unser Vorschlag zu einer verantwortungsvollen Nutzung der Chancen
• Nutzung der aktuellen Situation und freien Personalkapazitäten durch frühzeitige Vorbereitung von Maßnahmenpaketen, um eventuelle Konjunkturprogramme auch kurzfristig nutzen zu können. Unterstützung der Auftraggeber durch Projektentwickler oder ggf. auch durch Contractoren über Planungsaufträge.
• Verbindung von Fördermitteln mit der Verpflichtung, nicht nur die Maßnahmenumsetzung, sondern auch den Maßnahmenerfolg nachzuweisen. Entweder durch Vergleich mit einer Baseline der Energiekosten oder mit den prognostizierten zukünftigen Verbrauchswerten. Neben dem klassischen ESC (100% Erfolgsabhängigkeit) haben sich auch Konzepte wie z.B. im Einsparzähler-Förderprogramm (50% Direktauszahlung, 50% Erfolgsabhängigkeit) bewährt. Der erfolgsabhängige Anteil sollte mindestens 30% des Auftragswerts entsprechen.
• Bürgschaften für KMU zur Absicherung ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Contractoren bei Refinanzierung der Maßnahmen über Energieeinsparungen. Besonders im Bereich KMU sind viele Effizienzprojekte auch im ESC derzeit gestoppt. Die verschlechterte Bonität und Kreditwürdigkeit dieser Unternehmen behindert den Einsatz von Kapital durch die Contractoren.

Es gilt, Städte und Kommune zu aktivieren, um Ausgaben der kommenden Jahre vorzuziehen und möglicher Haushaltsknappheit vorzubeugen. Denn durch die hohen Kosten zur Bewältigung der Pandemie und den Ausfall von Steuereinnahmen kann sich die Finanzlage der Kommunen und Städte deutlich verschlechtern.

Durch die private Finanzierung und die Verbindung von Planung, Umsetzung und Erfolgsgarantie wird das Geschäftsmodell Energiespar-Contracting interessanter für die Kommunen und Städte. Diese wichtigen Impulse dürfen nicht ungenutzt bleiben.

Vorbildfunktion der Bundesliegenschaften
Gerade in Bundes- und Landesliegenschaften müssen brachliegende Effizienzpotenziale viel besser gehoben werden – idealerweise mit einer Garantie auf die Energieeinsparung. Diese gilt es, auch in der Krise zu nutzen. Die Baumaßnahmen an den Bundesimmobilien werden fortgesetzt; hierbei muss die Verbesserung der Energieeffizienz ein ganz wesentlicher Aspekt werden und bleiben.

Für die Bundes- und Landesregierungen bieten sich diese Maßnahmen gerade ideal als solche mit Vorbildcharakter an.

Die Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27 betont in Artikel 5 ebenfalls den Vorbildcharakter öffentlicher Einrichtungen. Die Richtline 2018/844 sieht hierzu unter anderem vor, dass, um die Mobilisierung von Investitionen in die Renovierung zu unterstützen, die Mitgliedstaaten den Zugang zu geeigneten Mechanismen erleichtern, um Leitlinien für Investitionen in einen energieeffizienten öffentlichen Gebäudebestand entsprechend den Leitlinien von Eurostat vorzugeben.

Impuls zur garantierten Energieeinsparung – Anpassung der Ausschreibungen
Darüber hinaus ist es aus unserer Sicht geboten, die Vorgaben an die Ausschreibung von Energiespar-Contracting zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Dazu schlagen wir vor:
1. Grundlagen der Ausschreibung sind Energieverbrauchsdaten und Gebäude-Kennwerte (Geschossfläche, Nutzungsart, Nutzungszeiten und -konditionen, Baujahr)
2. Funktionale Leistungsbeschreibung:
a) qualitative Beschreibung der Maßnahmen an der Gebäudehülle (Aufbau Wärmeverbund, Qualität Fenster, Ausführung Dachdämmung, ggf. Gestaltung)
b) Fehlende Planungsgrundlagen (z.B. Brandschutzkonzept) in Feinanalyse verschieben. Kostenpauschale zur Umsetzung für alle Bieter vorgeben, mögliche Mehrkosten gehen dann nicht zu Lasten des Contractors
c) Nur zwingend gewünschte Sanierungsmaßnahmen als Pflichtmaßnahme mit Funktionalbeschreibung vorgeben
3. Standardisierung durch Verwendung des Energiespar-Contracting-Mustervertrags der Deutschen Energieagentur

Sprechen Sie uns an
Wir sind davon überzeugt, mit unserem vorliegenden Positionspapier wichtige Impulse nicht nur für die Weiterentwicklung der Energiedienstleistungen mit Einspar-Garantie, für die Verstetigung des Energiedienstleistungsmarktes, sondern auch und vor allem für das Erreichen der Effizienzziele in der Energiewende und damit zu einem wirksamen Klimaschutz vorgelegt zu haben.

Gerne stehen wir für die vertiefende Diskussion und die weitere Erläuterung unserer Vorschläge zur Verfügung.

Über den Verband für Wärmelieferung e.V.

Der VfW ist die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen und bündelt die Interessen von mehr als 250 Mitgliedsunternehmen. Ziel des Verbands, der 1990 in Hannover gegründet wurde, ist die Förderung von Energiedienstleistungenfür einen nachhaltigen Umwelt- und Klimaschutz. Der VfW berät nicht nur Contractoren, sondern auch Kunden und Mieter, bei Fragen rund um das Thema Contracting. Zur Verbreitung und Durchsetzung dezentraler Energiedienstleistungen in Politik und Öffentlichkeitunterstützt der VfW Interessenten mit Praxishilfen und Schulungen und engagiert sich, damit die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband für Wärmelieferung e.V.
Lister Meile 27
30161 Hannover
Telefon: +49 (511) 365900
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