Das Gericht hat in einem ersten Schritt den Münchener Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als Sachverständigen beauftragt. Die Prüfung, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dauert an. Der Vorstand der Wirecard AG rechnet damit, dass kurzfristig ein vorläufiger Insolvenzverwalter für die Wirecard AG bestellt wird.
Der Geschäftsbetrieb der Konzerngesellschaften (https://www.wirecard.com/…) inklusive der lizensierten Einheiten wird aktuell fortgesetzt. Die Konzernmutter erbringt einige zentrale Funktionen für die Tochtergesellschaften. Wie vorher berichtet, wird laufend geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard Gruppe gestellt werden müssen. Konzerngesellschaften mit Ausnahme einer kleinen Entwicklungsniederlassung haben derzeit keine Insolvenzanträge gestellt.
Die Wirecard Bank ist aktuell nicht Teil des Insolvenzverfahrens. Der Zahlungsverkehr der Wirecard Bank ist nicht betroffen. Auszahlungen an Händler der Wirecard Bank werden weiterhin ohne Einschränkungen ausgeführt. Weitere Informationen zur Wirecard Bank AG finden Sie unter wirecardbank.de. Mit den Aufsehern der weiteren lizensierten Einheiten stehen die entsprechenden Einheiten bzw. die Wirecard AG in engem Kontakt. Darüber hinaus sind wir im stetigen Austausch mit den Kreditkartenorganisationen.
Die Wirecard Card Solutions Limited mit Sitz in Newcastle, UK, hat, aufgrund einer Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde, Financial Conduct Authority, ihre Geschäfte unterbrochen. Das Unternehmen hat Maßnahmen mit den Behörden diskutiert. Die vorgenommenen Maßnahmen werden es hoffentlich ermöglichen, den Betrieb fortzusetzen.
Das in Frage gestellte TPA Geschäft wird weiterhin geprüft. Der neu eingesetzte CEO der Wirecard AG, James H. Freis, Jr., hat sofort mit Amtsantritt einen neuen Ansatz zur Aufklärung der bekannten Vorwürfe eingeleitet. Neben anderen Maßnahmen wurden einige neue Beraterfirmen beauftragt, um die Neutralität und insbesondere Unabhängigkeit von den früheren Vorständen der Wirecard AG zu gewährleisten. Die Aufklärung der bekannten Vorwürfe wird selbstverständlich auch nach Einreichung des Insolvenzantrags fortgeführt.
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