Urban Windelen, BVES-Bundesgeschäftsführer: „Mit der Wasserstoffstrategie zeigt die Bundesregierung Flagge für die wichtigen Zukunftstechnologien rund um die Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Wasserstoff. Doch wer ‚H2‘ sagt, muss auch ‚I‘ wie Investitionssicherheit sagen.“
Wesentlich für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie in die industrielle Praxis ist nun die Überarbeitung der unpassenden rechtlichen Einordnung von Speichern sowie die Verzahnung mit der EU-Gesetzgebung. Die deutsche Regulatorik bestraft die Nutzung von Strom zur Herstellung von grünem Wasserstoff mit zusätzlichen Steuern und Abgaben. Damit fehlt es weiterhin an der Investitionssicherheit für industrielle Anlagen und die sinnvolle Sektorenkopplung über Power-to-X wird verhindert.
Erst die Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen schafft die Grundlagen für eine erfolgreiche Entwicklung von Wasserstoff-Geschäftsmodellen. Die Abschaffung von preistreibenden Mehrfachbelastungen für die Kilowattstunde grüner Energie führt zum Ziel, die Nachfrage der Wasserstoff-Anwender aus Industrie sowie den Mobilitäts- und Gebäudebranchen anzureizen. Weiterhin dürfen die Verteilung und der Transport von grünem Wasserstoff im Vergleich zu Erdgas nicht mehr kosten.
„Die industrielle Anwendung von Elektrolyse bleibt weiter schwierig, weil grüner Wasserstoff rechtlich undefiniert und im Gegensatz zu grauem Wasserstoff mit hohen Umlagen und Abgaben belegt ist. Wenn die Bundesregierung den breiten Einsatz von grünem Wasserstoff tatsächlich möchte, muss endlich ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen werden“, ergänzt Dr. Markus Forstmeier, H-TEC SYS-TEMS GmbH und Sprecher der BVES-Fachgruppe Wasserstoff.
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