Der CGB sieht die Ausbildungsabschlüsse der Auszubildenden durch den eingeschränkten Berufsschulunterricht und den mehrwöchigen coronabedingten Unterrichtsausfall gefährdet. Während die Teilnehmer der Mitte Juni bundesweit anstehenden schriftlichen IHK-Abschlussprüfungen durch die Verlegung der Prüfungstermine von April auf Juni zumindest Zeit hatten, sich ausgefallenen Unterrichtsstoff individuell anzueignen, gilt dies für den nächsten Prüfungsjahrgang nicht. Nach derzeitigem Stand werden die Winterprüfungen der IHK`s wie geplant am 24. und 25.11. sowie 1. und 2.12.2020 mit den schriftlichen Ab­schlussprüfungen starten. Für die Auszubildenden bedeutet dies, dass sie keinen zusätzli­chen Zeitpuffer zur Prüfungsvorbereitung haben und damit Gefahr laufen, mit Wissenslü­cken aufgrund eingeschränkten und ausgefallenen Berufsschulunterrichts ihre Prüfung ab­solvieren zu müssen. Der CGB befürchtet daher für die Winterprüfung höhere Durchfallquo­ten und schlechtere Prüfungsergebnisse, wenn nicht baldmöglichst zum vollumfänglichen Präsenzunterricht in den Berufsschulen zurückgekehrt wird.

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender und Mitglied des Berufsbildungsausschusses der IHK Bremen: „Die Berufsschulen mühen sich zwar redlich, den ausgefallenen und weiter eingeschränkten Präsenzunterricht durch Online-Unterricht und Arbeitsaufträge für die Be-­rufsschüler auszugleichen. Dies gelingt aber nur bedingt, da nicht alle Schulen und Schüler über das notwendige Equipment für Online-Unterricht verfügen und nicht jeder Lehrer für Online-Unterricht qualifiziert ist. Online-Unterricht kann darüber hinaus den persönlichen Austausch mit Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrkräften nicht ersetzen.“

Bei weiterhin eingeschränktem Berufsschulunterricht sieht der CGB weiterhin Gefahren für den Ausbildungsstellenmarkt. Nach dem Gesetz sind allein die Ausbildungsbetriebe für die Vermittlung aller ausbildungsrelevanten Ausbildungsinhalte verantwortlich. Die Betriebe verlassen sich allerdings darauf, dass auch die Berufsschulen ihren Part an der Vermittlung der ausbildungsrelevanten Kenntnisse und Fertigkeiten erfüllen. Ist dies nicht gewährleistet, steht zu befürchten, dass insbesondere kleinere und mittlere Betriebe vom Abschluss neuer Ausbildungsverhältnisse Abstand nehmen.

Peter Rudolph. „ Wir können uns freuen, dass bei der IHK für Bremen und Bremerhaven trotz der coronabedingten einsetzenden wirtschaftlichen Rezession die Zahl der zum neuen Ausbildungsjahr abgeschlossenen Ausbildungsverträge bislang nur um 9,4 Prozent zurück­gegangen ist. Die kammerzugehörigen Betriebe sind sich trotz der Coronakrise ihrer Veran­wortung für die Sicherung ausreichenden und qualifizierten Berufsnachwuchses bewußt. Gleiches erwarten wir von der Politik und den Schulbehörden. Wir können es uns nicht leis­ten, zusätzliche Ausbildungsplätze durch eingeschränkten Berufsschulunterricht zu verlie­ren. Spätestens mit dem Ende der Sommerferien sollten die Einschränkungen des Berufsschulunterrichts daher ein Ende finden.“

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