Vor dem Hintergrund der deutlich verschärften Maßnahmen für rote Gebiete ab 2021 spricht sich der BBV dafür aus, dass diese nicht mehr auf Basis des Vorsorgeansatzes abgegrenzt werden dürfen, sondern eine Sanierungserfordernis nachgewiesen werden muss. "In Gebieten, in denen dies nicht eindeutig belegt werden kann – und sei es nur aufgrund fehlender oder zweifelhafter Daten und Messwerte – dürfen Betriebe nicht mit den weitreichenden Auflagen der roten Gebiete belastet werden", fordert Köhler.
Positiv sieht der BBV, dass nun die Aktualität von Daten vorgegeben und eine vierjährige Überprüfung vorgeschrieben werden soll. "Wichtig ist, dass Anforderungen an Messstellen eindeutig definiert werden, wobei die Kriterien für die in Bayern vielfach umstrittenen Quellmessstellen nach wie vor unzureichend sind", sagt Köhler.
Problematisch sieht der BBV die Tatsache, dass die Messnetzdichte in nitratsensiblen Regionen für die in der Bundesverwaltungsvorschrift vorgesehenen Regionalisierungsverfahren aktuell vielfach zu gering ist und dass die bundeseinheitlich vorgesehenen Modelle zur Berechnung des landwirtschaftlichen N-Saldos nach wie vor keine für Bayern verwertbaren Daten liefern. Darüber hinaus sind aus Sicht des Verbandes nach wie vor Ansätze notwendig, um einzelbetriebliche Ausnahmen für Betriebe mit besonders optimiertem Nährstoffmanagement sowie die Teilnahme an Wasserkooperationen anzuerkennen. "Ebenso braucht es für die Modellierung spezielle Lösungen, die den Herausforderungen in Gebieten mit wenig Niederschlag gerecht werden", fügt Köhler hinzu.
Da ab 1. Januar 2021 zusätzliche Maßnahmen in nitratsensiblen Gebieten einzuhalten sind, brauchen die Betriebe es für Anbauplanung und Nährstoffmanagement möglichst schnell Klarheit. Bund und Länder stehen in der Verantwortung, die Verwaltungsvorschrift schnellstmöglich zu erlassen und die neuen Gebietskulissen bekannt zu machen.
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