Die Kosten für die Ausweitung der Corona-Tests sollten fair verteilt werden. Das fordert der BARMER-Verwaltungsrat anlässlich seiner heutigen Sitzung in Mainz. „Corona-Tests sind ein wichtiges Mittel zur Bewältigung der Pandemie. Die Ausweitung der Tests gehört aber zu den Aufgaben des Infektionsschutzes und müsste eigentlich vom Staat bezahlt werden. Es ist daher der falsche Weg, allein den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung die Zusatzkosten aufzubürden“, kritisierte Bernd Heinemann, Vorsitzender des BARMER-Verwaltungsrates. Geplant sei, dass zur Eindämmung der Pandemie künftig auch Menschen ohne Symptome in Kitas, Schulen, Kliniken und Pflegeheimen getestet werden sollen. Dafür müsse aber der Bund die Kosten tragen. Schließlich drohten bei wöchentlich 4,5 Millionen Testungen bis zu 7,6 Milliarden Euro Mehrausgaben allein in diesem Jahr. Bisher habe die gesetzliche Krankenversicherung die Herausforderungen der Corona-Pandemie erfolgreich gemeistert und gezeigt, dass sie sehr leistungsstark sei. Das solle auch in Zukunft so bleiben.

Diskussion über Zuschüsse zur Stabilisierung der GKV wichtig

Zu Beginn der Krise habe man schnell und unbürokratisch reagieren müssen. Dabei habe sich die Selbstverwaltung als zentrale Stütze erwiesen, um im Schulterschluss aller Beteiligten eine bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Bereits jetzt sei aber deutlich, dass die Krankenkassen durch die Folgen der Corona-Pandemie stark belastet würden. „Für die Krankenhäuser, Heilmittelerbringer sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte sind Schutzschirme aufgespannt worden. Das ist auch gut so“, betonte Heinemann. Allen Beteiligten sei klar, dass das Überwinden der Krise sehr viel Geld kosten werde. Es sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Herausforderungen gemeinsam zu schultern und die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht übermäßig zu belasten. „Wir begrüßen es, dass es erste Signale von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gibt, mit dem Bundesfinanzministerium Zuschüsse des Bundes für die GKV zur Stabilisierung des Beitragssatzes festzulegen. Das Vorhaben sollte zeitnah und verbindlich umgesetzt werden“, so Heinemann.  

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