Im Abgasskandal muss Daimler auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weltweit rund 170.000 Diesel-Fahrzeuge wegen einer illegalen Abschalteichrichtung zurückrufen. Es handelt sich um Mercedes Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse mit der Abgasnorm Euro 5. Die Produktion der Fahrzeuge ist spätestens im August 2014 ausgelaufen, teilt Daimler mit. Von dem Rückruf sind ca. 60.000 Fahrzeuge in Deutschland betroffen.

Bereits vor rund einem Jahr musste Daimler auf Anordnung des KBA rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI mit der Schadstoffklasse Euro 5 zurückrufen. Die Behörde bemängelte die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese Funktion verzögert die Aufwärmung des Motoröls, um den Ausstoß der Stickoxide zu reduzieren. Allerdings ist die Funktion nur im Prüfzyklus aktiv, so dass im realen Straßenbetrieb der Stickoxid-Ausstoß steigt. Das KBA stufte die Funktion daher als unzulässige Abschalteinrichtung ein.

Daimler hatte eingeräumt, dass die beanstandete Technik auch in anderen Mercedes-Modellen steckt. Es folgten Rückrufe für den Mercedes GLK 200 bzw. 220 CDI 4×2, für bestimmte Varianten des Mercedes E 250 CDI 4Matic sowie für das Vorgängermodell des aktuellen Sprinter und bestimmte Baureihen des Vito bzw. Viano. Es handelte sich jeweils um Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5.

Nun hat sich dieser Rückruf auf weitere rund 170.000 Diesel-Fahrzeuge von der A-Klasse bis zur S-Klasse ausgeweitet. Wie schon bei den anderen Rückrufen hält Daimler die beanstandete Funktion für zulässig und wird Widerspruch einlegen. Der Rückruf werde aber durchgeführt, teilte der Autobauer mit.

„Für die betroffenen Fahrzeughalter bedeutet der Rückruf, dass die unzulässige Funktion entfernt und ein Update aufgespielt werden muss. Welche Auswirkungen ein Update mittel- und langfristig für den Motor hat, ist ungewiss. Hinzu kommt der Wertverlust der Fahrzeuge. Allerdings bestehen auch gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen. Zumal sich die Rechtsprechung im Abgasskandal weiter verbraucherfreundlich entwickelt hat“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.

So hat der BGH in seinem ersten Urteil im VW-Abgasskandal am 25. Mai entschieden, dass VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig ist. Zudem hat die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält und Ausnahmen nur in engen Grenzen zulässig sind. „Funktionen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen demnach nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, erklärt Rechtanwalt Braun.

Nach einem BGH-Beschluss vom 28. Januar sehen die Gerichte Daimler auch zunehmend in der Pflicht, sich zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen zu äußern. „Dabei dürfte es Daimler schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung zu überzeugen“, so Rechtsanwalt Braun.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/mercedes-abgasskandal/

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
Franz Braun
Telefon: +49 (89) 55299950
E-Mail: braun@cllb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel