Die Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt die 17. AMG-Novelle, die am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Die Änderungen führen zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit“, betont bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. „Dennoch hätten wir uns einen größeren Wurf gewünscht, insbesondere eine Weiterentwicklung des Monitoringsystems. Auch für Entbürokratisierungen wäre jetzt die richtige Zeit.“

Vor allem ein Punkt ist aber aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar: Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hält daran fest, bestimmte Kombinationspräparate bei der Bewertung im Monitoringsystem mit dem Faktor 2 zu belegen. Neben Trimethoprim-Sulfonamiden spielt in der Tiermedizin vor allem die Kombination aus Lincomycin und Spectinomycin eine große Rolle. Beide Wirkstoffe werden in der Humanmedizin nicht eingesetzt und sollten nach Auffassung des Verbandes eher gefördert werden, insbesondere um den Einsatz von kritischen Antibiotika weiter reduzieren zu können. Gerade in der Geflügelpraxis könnte z. B. durch den Einsatz dieses zugelassenen Kombinationsantibiotikums die politisch immer wieder geforderte Reduktion von Colistin erfolgen. Tritt die 17. AMG-Novelle unverändert in Kraft, ist zu erwarten, dass diese Kombinationspräparate weniger zum Einsatz kommen werden, weil die Betriebe damit schnell und stark im Therapieindex ansteigen würden. „Darauf hatten wir bereits in unseren Stellungnahmen immer wieder eindringlich hingewiesen. Wir appellieren deshalb nochmals an den Gesetzgeber, alle Kombinationswirkstoffe mit dem Faktor 1 zu bewerten, um damit zu verhindern, dass andere für die Resistenzsituation kritischere Wirkstoffe eingesetzt werden müssen“, fordert Moder mit Blick auf die Entscheidung im Kabinett, vor allem aber auch mit Blick auf die noch folgenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Schlachthofschließungen weist bpt-Präsident Moder außerdem darauf hin, dass es durch verminderte Schlachtkapazitäten zu einer vorübergehenden Überbelegung von Ställen und dadurch unter Umständen zu gesundheitlichen Problemen bei den Tieren mit der Folge eines erhöhten Antibiotikaeinsatzes kommen kann.

Das im Jahr 2013 gesetzlich verankerte AMG-Antibiotikamonitoring hat in Verbindung mit dem seit dem Jahr 2011 über QS privatwirtschaftlich organisierten Antibiotikamonitoring dazu beigetragen, dass Antibiotika bei Tieren in Deutschland noch zielgerichteter eingesetzt werden. Beleg dafür ist nicht nur eine rund 60-prozentige Reduktion der Antibiotikamengen in Deutschland, sondern vor allem die Verbesserung der Resistenzsituation bei ausgesuchten Bakterien.

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