Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) hat Verständnis für die jetzt kurzfristig getroffene Entscheidung der Bundesregierung, dass erst im April gestartete, vollfinanzierte Beratungsmodul des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für pandemiebetroffene KMU zu stoppen. Mit dem Förderprogramm konnten Unternehmen bis zu 4000 Euro Zuschüsse zur coronabedingten Krisenberatung in Anspruch nehmen. BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Durch die jetzige Einstellung des Programms sowie die wochenlange Hängepartie in Form der nicht mehr erfolgten Bearbeitung und Bewilligung der Anträge ist leider allerdings bei den mittelständischen Firmen viel Zeit verloren gegangen. Die riesige Nachfrage der Firmen nach dem Beratungsmodul hat aber ganz grundsätzlich bei den KMU gezeigt, wie dringend externer Sachverstand bei der Krisenbewältigung durch die Auswirkungen der Corona-Krise benötigt wird.“ Die Bundesregierung müsse nun alternativ dafür Sorge tragen, dass die Finanzierung laufender BAFA-Förderprogramme – besonders das Modul „Unternehmen in Schwierigkeiten“ – auf Jahre hinaus sichergestellt wird. Auch bei diesen Förder-Initiativen bleibe es aus BDU-Sicht aber weiter wichtig, einen Eigenanteil des beratenen Unternehmens in Höhe von mindestens 20 Prozent vorzusehen. Dies könne zum einen nicht gewünschte Mitnahmeeffekte vermeiden und zum anderen für mehr Sorgfalt bei der Auswahl der Unternehmensberater und damit für mehr Qualität in den Beratungsprojekten sorgen. Etablierte Leitlinien liefern hierbei die verschiedenen Standards der Berufsausübung im BDU.
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