Die Mieten im Handel sind in der Corona-Krise vielfach Anlass für Diskussionen und Verhandlungen. Bereits vor dieser Zeit hatte sich die Verhandlungsposition der Mieter verbessert, das zeigt ein Vergleich der Mietkonditionen im Handel der letzten fünf Jahre. Dennoch „Vertragsverhandlungen in den Toplagen der Big-7-Städte gestalten sich immer noch schwierig,“ erklärt Studienleiterin Kristina Pors: „Am besten lassen sich Mietvertragskonditionen im ländlichen Raum und Stadtrandlagen durchsetzen.“

Neu- und nachverhandeln
Die gängigste Mietart 2019 und 2015 ist die indexierte Fixmiete, die sich hauptsächlich am dem Lebenshaltungskosten-Index orientiert. 85,7 Prozent vereinbaren 2019 diesen Mietzins (2015: 71,4 Prozent). Um Kosten zu reduzieren, werden Mieten dennoch fast immer nachverhandelt. Insbesondere Vertragsverlängerungen bieten bei allen Befragten Anlass zu Neuverhandlungen, in denen dann häufig Mietreduktionen erzielt werden. Zwei Drittel der Befragten geben an, in 2019 mehr Sonderkündigungsrechte zu ihren Gunsten auszuhandeln, als es 2015 der Fall war. Dieses Recht greift z.B. meist bei Leerständen im Objekt oder in der unmittelbaren Nachbarschaft.

Der Verhandlungserfolg ist maßgeblich von der Lage der Mietobjekte abhängig. 80,0 Prozent geben an, bei Mietobjekten im ländlichen Raum erfolgreicher zu verhandeln als in Städten und 72,0 Prozent beschreiben dies für Stadtrandlagen. Für die Top-Lagen der Big-7-Städte sieht sich nur ein gutes Drittel in günstiger Verhandlungsposition.

Kürzere Mietlaufzeiten
Sowohl bei Stand-alone-Standorten (35,7 Prozent) und Shopping-Center-Objekten (50,0 Prozent) als auch in den Innenstadtlagen (53,6 Prozent) dominieren 2019 Verträge mit einer minimalen Laufzeit von fünf Jahren. Bei Fachmarktzentren (39,3 Prozent) werden eher Laufzeiten von mindestens 10 Jahren vereinbart. 2015 waren für alle Lagen Verträge mit Mindestlaufzeiten von 10 Jahren üblich (50,0 Prozent).
 

Generell werden Mindestlaufzeiten vertraglich unterschiedlich vereinbart, abhängig davon, ob es sich um eine reine Neueröffnung, einen Umzug oder eine Renovierung handelt. Der größte Unterschied wird zwischen einer Neueröffnung und einer Wiedereröffnung gesehen.

Die maximalen Mietlaufzeiten betragen für alle Lagen überwiegend 15 bis 20 Jahre und mehr. Bei Innenstadtlagen und Shopping-Centern ist man dennoch vorsichtiger, d. h. es gibt auch kürzere Laufzeiten von bis zu 10 Jahren. 

Über die EHI Retail Institute GmbH

Das EHI Retail Institute ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut für den Handel und seine Partner mit rund 80 Mitarbeitern. Sein internationales Netzwerk umfasst rund 800 Mitgliedsunternehmen aus Handel, Konsum- und Investitionsgüterindustrie sowie Dienstleister. Das EHI erhebt wichtige Kennzahlen für den stationären und den Onlinehandel, ermittelt Trends und erarbeitet Lösungen. Das Unternehmen wurde 1951 gegründet. Präsident ist Kurt Jox, Geschäftsführer ist Michael Gerling. Die GS1 Germany ist eine Tochtergesellschaft des EHI und des Markenverbandes und koordiniert die Vergabe der Global Trading Item Number (GTIN, ehem. EAN) in Deutschland. In Kooperation mit dem EHI veranstaltet die Messe Düsseldorf die EuroShop, die weltweit führende Investitionsgütermesse für den Handel, die EuroCIS, wo neueste Produkte, Lösungen und Trends der IT- und Sicherheitstechnik vorgestellt werden sowie die C-star für den asiatischen Handel in Shanghai.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

EHI Retail Institute GmbH
Spichernstraße 55
50672 Köln
Telefon: +49 (221) 57993-51
Telefax: +49 (221) 57993-46
http://www.ehi.org

Ansprechpartner:
Kristina Pors
Projektleiterin Handelsimmobilien
Telefon: +49 (221) 57993-52
E-Mail: pors@ehi.org
Ute Holtmann
Leiterin Public Relations
Telefon: +49 (221) 57993-42
E-Mail: holtmann@ehi.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel