"In Deutschland zeichnet sich infolge der Corona-Pandemie, wie in den meisten Ländern weltweit, eine einschneidende Wirtschaftskrise ab. In dieser kritischen Zeit, in der sich viele Menschen ernsthafte Sorgen um ihre Existenz machen, muss der Staat seiner sozialen Verantwortung gerecht werden und den Menschen in ihrem Alltag helfen. Dazu gehört insbesondere der zentrale Lebensbereich des Wohnens", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. "Neben den Milliardenbeträgen, mit denen derzeit verschiedenen Wirtschaftsbranchen unter die Arme gegriffen wird, müssen deshalb die finanziell Schwächeren und Schwächsten in unserer Gesellschaft zukünftig noch schneller und umfangreicher durch Wohngeld und eine Übernahme der Kosten der Unterkunft unterstützt werden."
Denn die Stresstest-Studie des SVRV zeigt: Besonders gefährdet sind diejenigen Haushalte, die über keine flüssigen finanziellen Rücklagen verfügen – das sind mit 10 Millionen Haushalten knapp ein Viertel aller Haushalte in Deutschland. "Bereits ab einem Einkommensverlust von 100 Euro pro Monat erreichen Mieter, die über keine flüssigen finanziellen Rücklagen verfügen, die 40-Prozent-Belastungsgrenze und überschreiten diese ab einem Verlust von 200 Euro pro Monat. Ab einem Einkommensverlust von 400 Euro pro Monat beträgt die Wohnkostenbelastungsquote sogar über 50 Prozent", belegt das Gutachten.
"Was in diesen wirtschaftlich sehr kritischen Zeiten unbedingt verhindert werden muss, ist, dass wir angesichts wegbrechender Zahlungsfähigkeit bei Mieterinnen und Mietern, dadurch fehlende Liquidität von Wohnungsunternehmen und infolgedessen abgesagter Bau- und Modernisierungsprojekte in eine immer tiefere Wirtschaftskrise hineinschlittern", betonte der GdW-Chef. "Um diesen Abwärtsstrudel zu verhindern, müssen Länder und Kommunen dringend dafür sorgen, dass die staatlichen Leistungen, auf die hilfsbedürftige Mieter Anspruch haben, auch umgehend und unbürokratisch durch die zuständigen Behörden ausgezahlt werden." Im Zuge anhaltender finanzieller Notsituationen müssten sie zudem zukünftig erhöht werden. Dagegen sei es ein Unding, wenn beispielsweise in Köln laut Medienberichten ausgerechnet jetzt ein Rückstau von über 5.000 Wohngeld-Anträgen in der dortigen zentralen Wohngeldstelle aufläuft.
"So etwas darf in der aktuellen Notsituation, in der sich vor allem viele einkommensschwächere Menschen befinden, einfach nicht passieren", sagte Gedaschko. Wenn Mietzahlungen wegbrechen, wird eine Kettenreaktion ausgelöst: Wohnungsunternehmen geraten umgehend in Zahlungsschwierigkeiten, Aufträge bei Handwerksbetrieben können nicht mehr beglichen werden, wodurch diese im Zweifel Pleite gehen. Deshalb müssten jetzt vor allem folgende Punkte mit Hochdruck umgesetzt werden: Antrags- und Bewilligungsverfahren bei den Wohngeldbehörden müssen umgehend digitalisiert, die Mietenstufe beim Wohngeld angehoben und ein pauschaler Zuschlag von 50 Cent pro Quadratmeter gewährt werden. Die notwendigen Nachweise für die Wohngeldberechnung sollten aufs Notwendige beschränkt, zügig ausgezahlt und später geprüft werden, wenn in den Ämtern wieder unter normaleren Bedingungen gearbeitet werden kann. Die dahingehenden Hinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sollten hierfür rechtlich bindend ausgestaltet werden.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
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