Auf Initiative der Orchestervorstände der sieben Berliner Orchester ist eine Stellungnahme zum Orchesterspiel und der Sicherheit von Musikerinnen und Musikern gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Charité Berlin entstanden. Orchester können nach wissenschaftlicher Einschätzung unter bestimmten Bedingungen wieder zusammen spielen und demnach die Probenarbeit aufnehmen. Allerdings sollte das Orchesterspiel zunächst unter Einhaltung klarer Schutzmaßnahmen stattfinden, einschließlich 1,5 Meter Abstände für die Streicher und 2 Meter für Bläser. Diese Studie bezieht sich auf die Situation der Orchestermusikerinnen und -musiker, Sicherheitsmaßnahmen für das Publikum müssen getrennt erarbeitet werden.

An der Stellungnahme beteiligt sind die Berliner Philharmoniker, das Deutsche Symphonie-Orchester Berlin (DSO), das Konzerthausorchester Berlin, die Orchester der Deutschen Oper Berlin und der Komischen Oper Berlin, das Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin (RSB) und die Staatskapelle Berlin sowie Prof. Dr. med. Stefan N. Willich und Priv.-Doz. Dr. med. Anne Berghöfer, Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie, und Dr. med. Miriam Karen Wiese-Posselt und Prof. Dr. med. Petra Gastmeier, Institut für Hygiene und Umweltmedizin, Charité – Universitätsmedizin Berlin.

Prof. Stefan Willich, Direktor des Instituts für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie an der Charité: „Mit dieser Stellungnahme werden wichtige Grundlagen für den Proben- und Konzertbetrieb der Orchester geschaffen. Allerdings sollte der Spielbetrieb zunächst unter Einhaltung klarer Schutzmaßnahmen stattfinden, einschließlich 1,5 Meter Abstände für die Streicher und 2 Meter für Bläser.“

Die Stellungnahme basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen bzw. Einschätzungen und der Erfahrung der Musikerinnen und Musiker und Instrumentenexpertinnen und -experten.

Zur Vermeidung von Risiken im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) gibt es Empfehlungen für Maßnahmen. Es handelt sich um temporäre Maßnahmen in einer extremen Ausnahmesituation. Gegebenenfalls sind bei der Umsetzung die weitere epidemiologische Entwicklung sowie neue Forschungsergebnisse zu berücksichtigen. ­­­­­­­

Empfehlungen für die Orchesteraufstellung je nach Instrumentengruppe: ­­

  • Streicher: Stuhlabstand 1,5 m.
     
  • Bläser: Stuhlabstand 2 m, Flüssigkeitsentfernung und Instrumentenreinigung mit Einmaltüchern (zu entsorgen) bzw. Tüchern (zu reinigen). Blechbläser mit zusätzlichem Plexiglasschutz.
     
  • Schlagzeuger: mit Stuhlabstand 1,5 m, Vermeidung der gemeinsamen Nutzung von Instrumenten und Zubehör.
     
  • Harfen und Tasteninstrumente: Stuhlabstand 1,5 m.
     
  • Dirigent: Abstand zu den Orchestermusikerinnen und -musikern mindestens 2 m bei Probe und 1,5 m bei Konzert.

­­­­­­­Allgemeine Schutzmaßnahmen: ­­

  • Symptom-Achtsamkeit: Tägliche Selbstüberprüfung von auf COVID-19 hindeutenden klinischen Zeichen: Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Schwächegefühl, Geruchs-/Geschmackstörung. Wenn eins oder mehrere dieser Zeichen auftreten, verbleibt die Musikerin/der Musiker zu Hause und sollte für eine Testung auf SARS-CoV-2 eine Ärztin/einen Arzt kontaktieren.
     
  • Durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber wird eine Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochrisikogruppen für COVID-19 Infektionen (siehe Definitionen des Robert Koch-Instituts) im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge angeboten. Wenn gewünscht, kann sie/er am Spielbetrieb teilnehmen.
     
  • Beachtung der Händehygiene und Hustenetikette, Händedesinfektion mindestens bei Betreten und Verlassen der Arbeitsstätte.
     
  • Körperliche Distanz von mindestens 1,5 m im allgemeinen Umgang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In geschlossenen Räumen außerhalb des Konzertsaals sollte ein Mundnasenschutz getragen werden, auf dem Podium ist dieser nicht mehr erforderlich.
     
  • Normale Reinigung der Arbeitsräume und Funktionsräume einschließlich Umkleiden und Toiletten.
     
  • Betrieb von Klimaanlagen mit angemessener DIN-Norm, alternativ regelmäßige Durchlüftung.
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