Im Unterschied zu dem vom IQWiG betrachteten systematischem, rein altersbezogenem Screening mittels PSA erfolgt seit Jahren, gemäß der gängigen Leitlinien, eine risikoadaptierte PSA-Diagnostik als Baustein der Prostatakarzinomfrüherkennung. Diese Form nennt man opportunistisches Screening.
Leider wurde vom IQWiG zwar die Plausibilität des Konzepts einer PSA-basierten Frühdiagnostik dezidiert eingeräumt, letztendlich wurde aber auf die 2028 zu erwartenden Ergebnisse der ProScreen-Studie aus Finnland und der Göteborg-Studie anstatt auf die Ergebnisse der PROBASE-Studie hingewiesen, die noch Ende des Jahres publiziert werden. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. ist mit den anderen an der Behandlung der Prostatakarzinompatienten beteiligten Fachgesellschaften der Meinung, dass nicht bis 2028 gewartet werden sollte, um die individualisierte Früherkennung des Prostatakarzinoms unter Einbeziehung des PSA-Wertes allen informierten und interessierten Männern als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu ermöglichen. Nur so kann eine rechtzeitige Erkennung und Therapie des häufigsten Tumors des Mannes gewährleistet werden und das vermehrte Auftreten von metastasierten Erkrankungsstadien verhindert werden.
Es ist nun die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu überprüfen, ob und wie über das Thema der Erstattungsfähigkeit des PSA-Tests entschieden wird. Der medizinische Nutzen des risikoadaptiert eingesetzten PSA-Tests als Baustein der Prostatakarzinomfrüherkennung bleibt unbestritten. Es liegt an jedem einzelnen Patienten, sich hierüber bei einem Facharzt für Urologie zu informieren und zu entscheiden. Die DGU wird die Patientenvertreter des BPS weiter dabei unterstützen, ihrer Position in den Entscheidungsgremien Gehör zu verschaffen, den PSA-Test als wichtigen Baustein der Prostatakrebsfrüherkennung anzuerkennen.
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