"Die Bundesregierung hat die Anstrengungen zur Einführung einer Corona WarnApp intensiviert. Diese würde es erlauben, Infektionsketten nachzuverfolgen und somit einen wertvollen Beitrag dazu leisten, eine zweite Welle der Pandemie zu verhindern.
Die Entscheidungen für eine dezentrale Lösung, für eine Opensource- Software und für eine freiwillige Nutzung, die bereits getroffen wurden, stärken das Vertrauen in das Instrument und der Deutsche Caritasverband begrüßt sie ausdrücklich.
Aus unserer Sicht ist allerdings eine gesetzliche Grundlage unabdingbar für die Einführung einer WarnApp. In einem Schreiben an den Chef des Bundeskanzleramtes haben wir diese Notwendigkeit ausführlich begründet: Arbeitsrechtliche Fragen, Fragen des Quarantäne-Anspruchs, der Lohnfortzahlung und Anforderungen der Datensicherheit und Datensouveränität sind nur mit einer gesetzlichen Klärung zu beantworten. Unsere 25.000 Einrichtungen und Dienste und unsere 650.000 Mitarbeitende, von denen nicht wenige einem hohen Infektionsrisiko im beruflichen Kontext ausgesetzt sind, brauchen diese Klarheit.“
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