Die juristische Datenbank Otto Schmidt online bietet ab sofort intelligente Vorlagen. Der Nutzer wird durch einen Frage-Antwort-Dialog geführt und kann so ein auf seine Bedürfnisse angepasstes Dokument erstellen. Abhängig von den Antworten, passen sich die Vorlagen automatisch an. Viele unterschiedliche Varianten von Klauseln können so ganz einfach per Knopfdruck in das zu generierende Dokument eingefügt werden.

Die automatisierten Formulare aus den Otto-Schmidt-Werken stehen in den Modulen zum Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, IT-Recht und Datenschutzrecht den Abonnenten ohne Aufpreis zur individuellen Nutzung zur Verfügung.

Als technische Infrastruktur greift Otto Schmidt dabei auf die Lösung von LAWLIFT zurück. LAWLIFT ist eine Anwendung, mit der mit Leichtigkeit Vorlagen automatisiert, genutzt und publiziert werden können. LAWLIFT hat in den letzten Jahren schnell Verbreitung in Kanzleien und Unternehmen gefunden, die ihre eigenen Vorlagen automatisieren und sich effizienter aufstellen wollten.

Otto Schmidt wird neben den Inhalten in ihren Datenbanken den Kanzleien und Unternehmen die automatisierten Inhalte auch zur Bearbeitung anbieten. Die automatisierten Formulare können dann in dem eigenen LAWLIFT-Account mit den eigenen Klauseln erweitert werden. Hierfür ist ein kostenpflichtiger LAWLIFT-Account notwendig.

Die automatisierten Formulare basieren auf den rechtssicher kommentierten Standardwerken des Verlages:

  • Vorwerk Das Prozessformularbuch,
  • Wurm/Wagner/Zartmann Das Rechtsformularbuch,
  • Bauer/Lingemann/Diller/Haußmann Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht,
  • Fuhrmann/Wälzholz Formularbuch Gesellschaftsrecht,
  • Lützenkirchen Anwaltshandbuch Mietrecht,
  • Redeker Handbuch IT-Verträge,
  • Moos Datenschutz- und Datennutzungsverträge,
  • Groll/Steiner Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung und
  • Langenfeld/Fröhler Testamentsgestaltung.

Andre Schaper, Leiter Elektronische Medien bei Otto Schmidt, zur Zusammenarbeit mit LAWLIFT: „Wir freuen uns sehr über die angenehme Kooperation. Es war für uns sehr leicht, viele unserer hochwertigen Formulare mit LAWLIFT zu automatisieren. Das beruht vor allem darauf, dass das System von Praktikern für Praktiker entwickelt wurde. Alles fügt sich gut in gewohnte Arbeitsabläufe ein.“

Dr. Steffen Bunnenberg, CEO bei LAWLIFT, zur Zusammenarbeit mit Otto Schmidt: „Es macht sehr viel Spaß zu sehen, wie schnell unsere Legal-Tech-Lösung angenommen wird, Inhalte geschaffen werden und so für Anwälte, Justiziare und Mandanten neue Produkte gebaut werden können. Die Automatisierung von Dokumenten wird künftig mehr und mehr eine größere Rolle spielen, denn fast jedes Dokument enthält Muster, die automatisiert werden können. Otto Schmidt ist der erste Verlag in Deutschland der nun auch derartige neue Inhalte für seine Kunden anbietet.“

LAWLIFT GmbH, Berlin

LAWLIFT ist ein 2015 in Berlin gegründetes Legal-Tech-Unternehmen. Es ist auf die Automatisierung von Dokumenten spezialisiert. Der für seine einfache Bedienbarkeit bekannt gewordene Editor ist mehrfach ausgezeichnet worden. Zu den Kunden zählen zahlreiche Kanzleien, Rechtsabteilungen und Notariate. Weitere Informationen unter: www.lawlift.com.

Über die Verlag Dr. Otto Schmidt KG

Der multimediale Fachverlag für Informationen aus Recht, Wirtschaft, Steuern in Köln publiziert seit über 110 Jahren für Experten aus der Praxis, Beratung und Wissenschaft. Hervorragende Autoren und erstklassige Produktqualität prägen das Profil des Verlages. Die Datenbank Otto Schmidt online bietet zahlreiche Beratermodule mit Premiumwerken aus dem Verlagsprogramm. Hierzu gehören über 700 Buchtitel, rund 30 Fachzeitschriften (inkl. Apps) und 40 Loseblattwerke sowie eine Vielzahl aktueller Seminare und Tagungen in unterschiedlichen Bereichen. Außerdem stellt Otto Schmidt seine digitalen Inhalte als Teil der Juris-Allianz in der Online-Datenbank Juris bereit. Der Verlag ist Inhaber des Fachinformationsdienstleisters Sack Fachmedien. Geschäftsführender Gesellschafter ist Prof. Dr. Felix Hey. Weitere Informationen unter: www.otto-schmidt.de.

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