Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber sowie Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland übermittelt. Zuständig für den Antrag ist das Bundesland, in dem das Kind zur Schule geht oder in einer Kindertagesstätte betreut wird. Ist dies NRW und liegt der Sitz der Betriebsstätte im Rheinland, ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig.
Das Online-Verfahren wurde in enger Abstimmung mit neun weiteren Bundesländern unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat entwickelt und bereitgestellt. Neben dem Onlineantrag wird den Behörden eine Software zur Verfügung gestellt, um sie in der effizienten Bearbeitung der Anträge zu unterstützen. Dies reduziert die Bearbeitungsdauer und beschleunigt die Erstattung.
Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren:
Wichtiger Hinweis:
Bürgerinnen und Bürger sollten immer die Internetadresse des Onlineantrags überprüfen und sich vor betrügerischen Websites in Acht nehmen. Weitere Tipps dazu auf der Informationsseite des Bundesamtes für Informationssicherheit: https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Risiken/SpamPhishingCo/spamPhishingCo_node.html
Für telefonische Auskünfte zu Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Kinderbetreuung hat der LVR ein kostenfreies Servicetelefon eingerichtet:
Telefon 0800 9336397
(Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr)
Mail vwk@lvr.de
Auch wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält aufgrund des IfSG Entschädigung. In Kürze können auch hierfür die Anträge über die Internetseite www.ifsg-online.de beantragt werden. Telefonische Auskünfte zu Entschädigungen bei Verdienstausfällen im Quarantänefall gibt der LVR ebenfalls unter der angegebenen Servicetelefonnummer (Mail: ifsg@lvr.de). Weitere Informationen: www.ser.lvr.de/taetigkeitsverbot.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 19.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. "Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 809-0
Telefax: +49 (221) 809-2200
http://www.lvr.de
Telefon: +49 (221) 809-7084
Fax: +49 (221) 8284-4598
E-Mail: michael.sturmberg@lvr.de