Der VW-Vergleich geht zum zweiten Mal in die Verlängerung. Bis zum 22. Mai 2020 haben bestimmte Teilnehmer der Musterfeststellungsklage noch Zeit, sich dem ausgehandelten Vergleich anzuschließen. Betroffen von der Fristverlängerung sind nur Verbraucher, die verspätet von VW angeschrieben worden sind. Hintergrund: Das Bundesamt für Justiz soll VW zeitlich verzögert ein aktualisiertes Anmelderegister zur Musterklage übermittelt haben, wie VW betroffenen Teilnehmern schriftlich mitteilte. Bis 22. Mai 2020 läuft die Frist zur Annahme des Vergleichs. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr bietet auch weiterhin für Betroffene ein kostenfreies Servicepaket zur Beratung an. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

Der BGH-Joker im VW-Vergleich

Seit dem 20. März 2020 wickelt die VW AG auf einem Online-Portal die Vergleiche in der Musterfeststellungsklage ab. Die aktuelle Fristverlängerung auf den 22. Mai 2020 ist bereits die zweite. VW wollte ursprünglich bis zum 20. April 2020 die Vergleichsabschlüsse in trockenen Tüchern haben. Diese Frist wurde dann aufgrund der großen Zahl der Vergleichsteilnehmer auf den 30. April 2020 verlängert. Durch verbraucherfreundliche Äußerungen am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und Bundesgerichtshof in Karlsruhe ergab sich für die entschädigten VW-Kunden eine neue Option – den BGH-Joker: Bei der Annahme des VW-Vergleichs besteht grundsätzlich eine 14-tägige Widerrufsfrist. Wer beispielsweise erst am 30. April 2020 seinen Vergleich angenommen hatte, konnte sich nach den Äußerungen von EuGH und BGH 14 Tage lang noch überlegen, ob er den Vergleich mit VW widerruft und seine Chancen in einer Einzelklage sucht. Auch die Nachzügler des VW-Vergleichs können diesen Joker für sich in Anspruch nehmen. Wer seinen Vergleich am 22. Mai 2020 annimmt, hat 14 Tage Zeit zu widerrufen. Die Möglichkeit gegen VW vor Gericht zu bestehen und eine höhere Entschädigung einzuklagen, als der Autobauer im Vergleich angeboten hat, sind nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH durch die Einlassungen von EuGH und BGH gestiegen. Mit einem Servicepaket berät sie die Verbraucher beim VW-Vergleich.

Servicepaket für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage

Vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Äußerungen könnten die Verbraucher des VW-Vergleichs jetzt ihre 14-tägige Widerrufsfrist nutzen. Hinzukommt, dass die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zahlreiche Urteile im Diesel-Abgasskandal von VW erstritten hat, in denen bis zu 25 Prozent Schadensersatz oder Wertminderung erstritten worden sind. Das ist teilweise wesentlich mehr, als VW angeboten hat. Das Servicepaket der Kanzlei überprüft die Vergleiche vor allem im Hinblick auf die aktuellen EuGH-  und BGH-Äußerungen. Vergleich endgültig akzeptieren oder in einer Einzelklage doch noch mehr Entschädigung erstreiten? Was steckt genau im Servicepakt drin: Die Verbraucher-Kanzlei

  • prüft die Auswirkungen der ersten Verhandlungen vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesgerichtshof.
  • schätzt ein, ob der Vergleichsbetrag fair für die Verbraucher ist.
  • stellt das Vergleichsangebot einer Einzelklage gegenüber.
  • nimmt eine Risikoeinschätzung der Möglichkeiten für die Verbraucher vor.
  • informiert die Verbraucher über eine mögliche Prozesskostenfinanzierung, falls keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

Zum Schluss entscheidet der Verbraucher, ob er den Vergleich weiter annimmt, ihn nicht widerruft, oder von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und in eine Einzelklage geht.

Für wen lohnt sich im Diesel-Abgasskandal der VW-Vergleich?

„Das Vergleichsangebot lohnt sich für Dieselkunden, die das Auto als Gebrauchtwagen günstig gekauft haben“, sagte Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in einem Gespräch mit dem „Augsburger Allgemeine“. Auch Eigentümer, die mit dem Auto viel unterwegs waren, könnten von dem Massenvergleich profitieren. „Wenn mehr als 150.000 Kilometer auf dem Tacho stehen, macht eine Einzelklage weniger Sinn“, meinte Sauer. Wenn die angebotene Summe niedriger als zehn Prozent des Kaufpreises sei, sollten die Verbraucher laut Sauer die Finger davonlassen. „Zwischen zehn und 20 Prozent vom Kaufpreis wäre eine Spanne, in der man über den Vergleich nachdenken sollte. Liegt das Angebot bei 20 Prozent oder mehr des Kaufpreises, sollte man zuschlagen.“

Eine Einzelklage könnte für diejenigen sinnvoll sein, die ein teures Auto gekauft und verhältnismäßig wenig gefahren haben. „VW bietet etwa für einen Polo Modelljahr 2008, der neu 30.000 Euro gekostet hat, 1350 Euro“, sagte Anwalt Ralph Sauer. „Wenn das Auto nur 70.000 Kilometer gefahren ist, ist das ein Witz.“

Ist das Angebot im Vergleichs-Portal ermittelt oder liegen Probleme vor, heißt es Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Bis zum 22. Mai 2020 haben die Nachzügler noch Zeit, ihre Optionen zu überdenken und überprüfen zu lassen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat deshalb ein Servicepaket zusammengestellt, das den Verbrauchern die Entscheidung erleichtert, ob sie den Vergleich annehmen oder in eine für sie lukrativere Einzelklage gehen wollen. Selbst für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, gegen VW den Rechtsweg einzuschlagen. Ein mit der Kanzlei kooperierender Prozessfinanzierer greift den Betroffenen unter die Arme und übernimmt die Kosten des Verfahrens.

Was können vom VW-Vergleich ausgeschlossene Verbraucher tun?

Der VW-Vergleich lässt jedoch knapp 200.000 teilnehmende Verbraucher außen vor. Und auch jene geschädigten Verbraucher, die sich nicht an der Musterklage beteiligt haben, schauen finanziell in die Röhre. Doch die Chancen gegen VW juristisch zu bestehen, sind nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr weiterhin sehr gut. Selbst, wer sein Auto nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals erworben hat, bekommt vor Gerichten der zweiten Instanz Schadensersatz zugesprochen. 20 von 24 Oberlandesgerichten in Deutschland haben VW im Diesel-Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschen nach § 826 BGB verurteilt. EuGH und BGH haben sich verbraucherfreundlich geäußert. Mit einer Verurteilung von VW ist daher zu rechnen. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Abgaskontrollsystem in ihrem Wert eindeutig gemindert. Die Verbraucher-Kanzlei rät daher geschädigten Verbraucher nach wie vor dazu, gegen VW gerichtlich vorzugehen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden.

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