Für den Lesezirkel ist dies ein weiterer Schritt im Kampf gegen Fehlinformationen.
„Wir müssen leider nach wie vor feststellen, dass die Informationslage für unsere Friseurkunden sehr undurchsichtig ist, und sie nicht richtig informiert werden. Das ist sehr bedauerlich“, so der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Lesezirkel, Klaus Hemmerling.
Erlaubt ist die Nutzung der Mietzeitschriften durch die Kunden unter Berücksichtigung der allgemeine Hygieneempfehlungen, Handhygiene sowie Mund-Nase-Schutz. In den „Schutzmaßnahmen im Friseursalon“ der BGW (Berufsgenossenschaft) werden Zeitschriften gar nicht mehr erwähnt.
Die Lesezirkel verbreiten wöchentlich über 2 Mio. Zeitschriften, sie sind eine wesentliche Säule des Pressevertriebs in Deutschland.
Weitere Infos: Verbandsgeschäftsstelle Tel. 0211 / 6907320 Mail: info@lesezirkel-verband.de. www.lesezirkel-verband.de
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