In den kommenden Tagen wird der Vogelsbergkreis gezielt einzelne Haushalte anschreiben. Dies geschieht nach 2012 und 2016 bereits zum dritten Mal, um die Höhe der aktuellen Mieten im Kreisgebiet zu erfragen. Für diese Datenerhebung bittet Landrat Manfred Görig ausgewählte Vermieter um ihre Unterstützung. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung freiwillig. Eine hohe Rücklaufquote trägt dazu bei, die Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt so genau wie möglich abbilden zu können. Die Erhebungsmethodik entspricht den aktuellen Anforderungen des Datenschutzes.

Hintergrund der Befragung ist die geplante Aktualisierung der kommunalen Unterkunftskostensatzung aus dem Jahr 2016. Hierin ist die Höhe der angemessenen Mieten für Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII geregelt. Nach vier Jahren ist jeweils eine Überprüfung und Anpassung der festgelegten Werte erforderlich. Grundlage der Satzung ist eine spezifische Untersuchung der Mieten im Kreisgebiet.

Der Vogelsbergkreis hat aus diesem Grund Anfang des Jahres 2020 erneut das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt, eine Wohnungsmarktanalyse durchzuführen. Das Institut verfügt sowohl über große Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln als auch in der Erstellung von Mietwerterhebungen. Auf der Basis dieser Erhebung werden dann die Werte der Unterkunftskostensatzung geprüft und fortgeschrieben.

Nähere Auskünfte zur Erhebung erteilt Ihnen gerne auch vorab das Amt für Soziale Sicherung des Vogelsbergkreises unter der Telefonnummer 06641 / 977 -250 bzw. -750.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Christian Lips
Redakteur in der Pressestelle
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: Christian.Lips@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel