Es sind vor allem die Frauen, die während der Corona-Krise in den Familien die Care-Arbeit schultern. Corona-Studien der Uni Mannheim und des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung belegen eine Retraditionalisierung, die der VdU für besorgniserregend hält. VdU-Präsidentin Jasmin Arbabian-Vogel: „Die unzumutbare Situation durch gleichzeitige Berufstätigkeit und Kinderbetreuung zu Hause seit fast elf Wochen bringt Frauen an ihre Leistungsgrenzen. Konsequenz: Sie reduzieren eher ihre Arbeitszeit, verzichten damit auf Gehalt und sind aufgrund der Mehrfachbelastung weniger leistungsfähig als männliche Kollegen. Es ist zu befürchten, dass sich dies negativ auf die Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten der Frauen und die Erfolgschancen frauengeführter Unternehmen auswirkt.“

Die Politik hat in den letzten Wochen Familien endlich stärker in den Fokus genommen. Außer der schrittweisen Öffnung von Schulen und Kitas gibt es bisher aber wenige Antworten auf die zentralen Probleme. Vor allem gleichstellungspolitisch muss endlich etwas passieren. Die Unternehmerinnen des VdU fordern:

  1. Mehr Frauen in Beratungs- und Entscheidungsgremien: Wir brauchen endlich Diversität und eine stärkere Berücksichtigung der Situation von Frauen und Familien auf allen Entscheidungsebenen bei den Beratungen über Maßnahmen zum Umgang mit der Corona-Krise.
     
  2. Geschlechtergerechtes Konjunkturprogramm: Das Maßnahmenpaket des Konjunkturprogramms muss auch Unternehmensgrößen (hier vor allem KMU und Kleinstunternehmen), Branchen (hier vor allem Dienstleistung, Gesundheit, Gastronomie) und Beschäftigungsformen (hier vor allem Minijobs und Teilzeit) berücksichtigen, in denen überwiegend Frauen tätig sind. Das beinhaltet ebenfalls ein allgemeines Genderbudgeting der Maßnahmen wie auch zukünftiger öffentlichen Ausschreibungen und Aufträge.
  3. Unternehmerinnen bei Notbetreuung berücksichtigen: Für Unternehmerinnen im Mittelstand ist die Belastung aktuell dreifach. Sie versuchen ihre Unternehmen über Wasser zu halten, als Arbeitgeberinnen flexibel auf die Situation der Beschäftigten einzugehen und die Kinderbetreuung zu Hause mit oder ohne Partner zu stemmen. Ein Anspruch auf Notbetreuung für ihre kleinen Kinder wäre ein wichtiges Signal.
  4. Kalkulatorischen Unternehmerlohn in Überbrückungshilfen einbeziehen: Die geplanten Überbrückungshilfen sollen wie die bisherigen Soforthilfen des Bundes und der meisten Bundesländer, ausschließlich für Liquiditätsengpässe bei den laufenden Betriebskosten und nicht zu teilweisen Deckung der privaten Lebenshaltungskosten der Soloselbständigen, Freiberufler und Kleinstunternehmer genutzt werden können. Dies ignoriert die große Zahl der vorwiegend weiblichen Soloselbständigen und Kleinstunternehmern in allen Branchen, die z.B. schon immer von zu Hause aus arbeiten, geringe Betriebskosten haben und auf ihren unternehmerischen Umsatz angewiesen sind, um ihre privaten Lebenshaltungskosten zu decken. Es muss vermieden werden, dass Unternehmerinnen, die unverschuldet ihrer Existenzgrundlage beraubt wurden, Grundsicherung beantragen müssen. Ein kalkulatorischer Unternehmerlohn sollte daher in die Hilfen einbezogen werden.
  5. Mutigerer Ideen für eine zügige Öffnung der Kitas und Schulen: Die schrittweise Öffnung der Kitas und Schulen ist wichtig für die Kinder. Eine Rückkehr zu einem normalen Arbeitstag ist für berufstätige Eltern in nicht systemrelevanten Berufen aber noch lange nicht möglich. Denn meist wird maximal eine Halbtagsbetreuung angeboten und die Zeiten und Tage, an denen die Kinder Schule und Kita besuchen dürfen, variieren wöchentlich. Die Länder müssen eine zügige und vollständige Öffnung ermöglichen. Um die notwendigen Abstandsregelungen einzuhalten, sollte auch auf Räume außerhalb von Schulen und Kitas ausgewichen werden z.B. auf leerstehende Veranstaltungsräume.
  6. Investition in Chancengleichheit bei Bildung statt Familienbonus: Der aktuell diskutierte einmalige Familienbonus von 300 Euro pro Kind ist nicht bedarfsgerecht. Für einkommensschwache Familien ist er zu gering, einkommensstarke Familien benötigen ihn nicht. Experten bezweifeln zudem, dass der Bonus ein passendes Mittel zur Ankurbelung der Konjunktur ist. Stattdessen braucht es mehr Investitionen in Bildung. Denn in der Corona-Krise zeigen sich große Unterschiede an den Schulen. Es gibt dringenden Handlungsbedarf, um diese Ungleichheiten abzubauen und den Zugang zu Bildung und insbesondre digitaler Bildung für alle auch unter den Bedingungen des Homeschooling sicherzustellen.
  7. Beseitigung sozialpolitischer Fehlanreize: Die Folgen sozialpolitischer Fehlanreize, die dazu führen, dass Frauen weniger netto in der Tasche haben und damit eher bereit sind beruflich zurückzustecken zeigen sich in der Corona-Krise deutlich. Der VdU bekräftigt daher seine Forderung nach einer Reform des Ehegattensplittings, der Abschaffung der Steuerklasse V und der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse für Ehepartner sowie Änderungen der Elterngeldregelungen, mit dem Ziel einer fairen Verteilung von Elternzeiten zwischen Vätern und Müttern.
  8. Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Vorständ*innen: Wir schließen uns den Forderungen von #stayonboard nach einer Anpassung des Aktienrechts an, damit Vorständ*innen nicht mehr wie bisher während Mutterschutz, Elternzeit, bei längerer Krankheit oder für die Pflege von Angehörigen ihr Mandat niederlegen müssen. Vorstandsmitglieder sollten die Möglichkeit erhalten, ihr Mandat und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten für bis zu sechs Monate unbezahlt ruhen zu lassen und danach ihr Amt automatisch wieder aufzunehmen.
Über Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)

Im Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU) sind rund 1.800 Unternehmerinnen organisiert. Die Unternehmerinnen erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über 500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Seit 65 Jahren setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen Gehör findet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)
Glinkastr. 32
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2005919-0
Telefax: +49 (30) 20059192-00
http://www.vdu.de

Ansprechpartner:
Evelyne de Gruyter
Telefon: +49 (30) 2005919-15
E-Mail: evelyne.degruyter@vdu.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel