- Zahl der Anschlussheilbehandlungen (AHB) steigt
- Allgemeine Heilverfahren ab 11. Mai fortgesetzt
- Genesene Covid-19-Patienten zur Nachbehandlung im Klinikzentrum
- Umfangreiches Sicherheitskonzept bei der Rehabilitation
Nachdem der Betrieb im Klinikzentrum Bad Sulza im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 ab Mitte März reduziert wurde, erwartet die Rehabilitationseinrichtung für die kommenden Wochen eine zunehmende Zahl an Patient*innen und Heilverfahren. Alle Maßnahmen zur Steigerung des Reha-Betriebs sind unter Berücksichtigung aller Vorsichtsmaßnahmen und Sicherheitsaspekte geplant.
Steigende Patientenzahlen durch AHB-Anmeldungen und Wiederaufnahme der allgemeinen Heilverfahren
Bereits seit vergangener Woche gehen im Klinikzentrum Bad Sulza vermehrt Anmeldungen zu AHB (Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Krankenhausaufenthalt, z.B. im Zuge eines Unfalls oder einer Operation) aus den Akutkrankenhäusern ein. AHB-Patient*innen waren die letzte verbleibende Gruppe, die im Klinikzentrum behandelt wurde.
Ab 11. Mai werden zudem die allgemeinen Heilverfahren (dreiwöchige Kur) in den Abteilungen Orthopädie, Pneumologie und Dermatologie wiederaufgenommen. Dann rechnet das Klinikzentrum mit rund 30 Neuaufnahmen pro Woche.
„Wenn diese Zahlen auch noch deutlich von der Normalbelegung abweichen, so sind wir froh, den Betrieb jetzt nach und nach wieder hochzufahren. Außerdem sind wir dankbar, dass wir in einem engen Austausch mit Akuthäusern wie dem Robert-Koch-Krankenhaus in Apolda stehen und gemeinsam die Belegungssituation bestmöglich planen können,“ kommentiert Mark Förste, Verwaltungsleiter im Klinikzentrum Bad Sulza, die Entwicklungen.
Genesene Covid-19-Patient*innen zur Nachsorge im Klinikzentrum
Des Weiteren befinden sich seit einigen Tagen auch Covid-19-Patient*innen, die in der Vergangenheit einen schweren Symptomverlauf durchlebt haben, zur Nachsorge im Klinikzentrum. Diese Rehabilitand*innen gelten als genesen, da sie mindestens 48 Stunden symptomfrei waren und zwei negative Testungen auf das Coronavirus nachweisen können.
„Das Krankheitsbild von Covid-19 bringt neue Anforderungen aus medizinisch-diagnostischer sowie therapeutischer und logistischer Sicht mit sich. Wir wollen und können den Betroffenen im Rahmen der Rehabilitation sehr gut helfen, gewinnen aber auch täglich neue Erfahrungen. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir den Ablauf im Sinne der Rehabilitand*innen kontinuierlich fort,“ so Förste.
Rehabilitation mit umfangreichen Sicherheitskonzept
Um eine Ausbreitung des Coronavirus im eigenen Haus zu vermeiden bzw. einzelne Verdachtsfälle sehr frühzeitig erkennen und anschließend die leitliniengerechte Versorgung dieser Patienten einleiten zu können, hat die Klinikleitung die Umsetzung verschiedener Vorsorgemaßnahmen beschlossen. Zum Schutze aller Mitarbeiter*innen und Rehabilitand*innen gilt die dringende Empfehlung, grundsätzlich in allen öffentlichen Bereichen des Hauses sowie beim Umgang miteinander sowohl im Patientenkontakt als auch im internen Kontakt OP-Schutzmasken oder alternativ sogenannte textile Community-Masken zu tragen. Im Falle einer möglichen Coronavirusinfektion im Haus, würde es durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes keine Kontaktpersonen der Kategorie 1 nach Festlegung des Robert Koch-Instituts mehr geben können. Auch die Rehabilitand*innen sowie ggf. sonstige externe Dienstleister im Klinikzentrum Bad Sulza werden zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verpflichtet. Die Mitarbeiter*innen werden in Rahmen von Schulungen über die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes unterwiesen.
Nach wie vor gilt, dass die Rehabilitand*innen im Klinikzentrum derzeit keinen Besuch empfangen dürfen. Außerdem bleiben auch die Regularien für Begleitpersonen beschränkt. So dürfen Patient*innen ausschließlich bei medizinischer Notwendigkeit von Hilfspersonen für die Dauer der Rehabilitation begleitet werden. Weiterhin bleibt die Möglichkeit des Heimaturlaubs während der Rehabilitationsmaßnahmen für die Patient*innen bis auf weiteres ausgesetzt. Alle Therapien für Patienten von extern – dazu zählen Rezeptpatienten, Nachsorgepatienten, Präventionsgruppen sowie Patienten aus der Seniorenresidenz Bella Vista und des Rehasportvereins – werden auch weiterhin ausgesetzt.
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