Nicht genug, dass das Gesetz unter dem Einfluss der Krankenhauslobby ohnehin weit über das Ziel hinausschießt: Neben einer massiven Einschränkung der MDK-Prüfquote sind zusätzlich die Strafzahlungen für falsch abrechnende Krankenhäuser vorläufig ausgesetzt worden. Gleichzeitig müssen weiterhin Krankenkassen, die bei der Prüfung auffälliger Rechnungen keine Falschabrechnung feststellen können, eine Aufwandspauschale von 300 € zahlen. Darüber wurde auch im ZDF-Panorama schon stirnrunzelnd berichtet. Schließlich geht es ja gemäß Hochrechnungen um immerhin 3 Milliarden Euro, die den Krankenkassen für die Versichertenversorgung fehlen, wenn sie nicht im bisher gekannten Maß die Rechnungen der Krankenhäuser prüfen dürfen.
Darüber hinaus treiben die erlösoptimierenden Strategien der Krankenhäuser zuweilen kuriose und leider völlig unsolidarische Blüten. In dem einschlägigen Internetforum myDRG findet sich am 19.05.2020 die Idee einer „virtuellen Umwidmung“ von Respiratoren bzw. Intensivbetten. Ein Krankenhaus-Controller spekuliert, dass es auf diese Weise möglich sein könnte, die Pauschale von 50.000 €, die Krankenhäuser für die Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungsmöglichkeiten in der Corona-Krise erhalten können, doppelt abzurechnen. Die Empfehlung schließt mit dem denkwürdigen Satz: „So wie Herr Spahn und das BMG in den letzten Monaten gegenüber den […] [Krankenhäusern] aufgetreten sind, muss, glaube ich, niemand ernsthafte Kontrollen oder Konsequenzen befürchten.“
Von strafrechtlichen Fragen einmal ganz abgesehen: Mit einer solchen Haltung werden die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen, durch die Deutschland bisher einen erfreulich milden Verlauf der Pandemie bewirken konnte, ad absurdum geführt.
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