Zu dem gestern vom Bundestag beschlossenen Antrag von Union und SPD „Engagement für die Globale Gesundheit ausbauen – Deutschlands Verantwortung in allen Politikfeldern wahrnehmen“ (Drucksache 19/19491), erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Der Deutsche Bundestag hat gestern einen von Union und SPD in das Parlament eingebrachten Antrag angenommen, in dem unter dem Deckmantel des deutschen Engagements für die globale Gesundheit auch die Förderung von Organisationen beschlossen wird, die eine aggressive Abtreibungsagenda verfolgen. In dem von CDU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus, CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich gezeichneten Papier heißt es u.a.: „Die Bundesregierung legt einen besonderen Fokus auf die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR). (…) Die Verbesserung des Zugangs zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit trägt maßgeblich zur Reduktion von Mütter- sowie Senkung der Neugeborenen- und Kindersterblichkeit bei und ermöglicht es Frauen, selbstbestimmt über ihre Familienplanung zu entscheiden.“

Auch Union und SPD dürfte bekannt sein, dass sich hinter der Forderung auf Förderung der SRGR auch die Forderung nach einem schrankenlosen Zugang zu vorgeburtlichen Kindstötungen verbirgt. Wer solche „Rechte“ fördert, betreibt also die aggressive Steigerung der Kindersterblichkeit und nicht deren Senkung. Weiter heißt es in dem Beschluss, der Bundestag begrüße das finanzielle und politische Engagement der Bundesregierung für die Förderung der SRGR u.a. durch Aufstockung der Beiträge für den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationalen (UNFPA) und die aktive Unterstützung der She Decides Bewegung.

In seinem Weltbevölkerungsbericht 2019 beklagt der UNFPA, die Stigmatisierung der Abtreibung könne selbst in Ländern mit liberaler Gesetzgebung Anbieter davon abhalten, Abtreibungen durchzuführen oder Frauen entsprechend zu beraten. Seine Kritik richtet sich auch an Deutschland, in dem Abtreibungen nach wie vor einen Straftatbestand darstellen. Im Klartext heißt das: Die Bundesregierung stockt Gelder für eine Organisation auf, der die Rechtslage in unserem Land in Bezug auf das Lebensrecht ungeborener Kinder ein Dorn im Auge ist. Sie begrüßt darüber hinaus die aktive Unterstützung einer Bewegung (She Decides), die einen schrankenlosen Zugang zu Abtreibungen fordert. She Decides wird von International Planned Parenthood getragen – einem der weltweit größten Anbieter vorgeburtlicher Kindstötungen. Planned Parenthood wird in den USA vorgeworfen, in den Handel mit Gewebe und Körperteilen der Leichen abgetriebener Kinder verwickelt zu sein.

Die ALfA fordert die Regierungsfraktionen daher eindringlich zur Rücknahme des Bundestagsbeschlusses auf. Im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie haben die Regierenden immer wieder erklärt, für den Lebensschutz dürfe kein Opfer zu groß sein. Falls die Bundesregierung nicht jede Glaubwürdigkeit verlieren will, muss sie den gestern beschlossenen Antrag umgehend revidieren.

Über den Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Kitzenmarkt 20
86150 Augsburg
Telefon: +49 (821) 512031
Telefax: +49 (821) 156407
http://www.alfa-ev.de/

Ansprechpartner:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende
Telefon: 0821 512031
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel