Demnach sind bis auf weiteres gruppenbezogene und offene Angebote der Jugendarbeit nur dann erlaubt, wenn die von Fachkräften beaufsichtigt werden. Für den Bereich der Jugendarbeit bedeutet dies, dass alle Angebote der Jugendgruppen weiterhin de facto verboten sind: In den Mitgliedsverbänden des Landesjugendrings sind etwa 18.000 gut qualifizierte ehrenamtliche Juleica-Inhaber-innen aktiv, es gibt aber nur knapp 50 durch das Land finanzierte pädagogische Fachkräfte. Eine Wiederaufnahme dieser Angebote wird unter diesen Vorzeichen daher nicht möglich sein. „Dies ist sowohl für die Kinder und Jugendlichen, die gerne an den Angeboten teilnehmen möchten, als auch für die Jugendleiter-innen eine große Enttäuschung“ so Risse.
Der Vorstand des Landesjugendrings hat sich daher mit einem Brief an Ministerpräsident Stephan Weil und Jugendministerin Carola Reimann gewandt, in dem er die kurzfristige Änderung der Verordnung fordert.
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