Zur Anhörung zum Grundrentengesetzentwurf im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, in welcher der SoVD heute als Sachverständiger Stellung beziehen wird, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

„Die Grundrente ist ein wichtiges und sachgerechtes Instrument zur Aufwertung niedriger Renten von Menschen, die jahrzehntelang zu niedrigen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben. Dass sie jetzt endlich auch den Weg in die parlamentarische Auseinandersetzung gefunden hat, ist ein gutes Signal an die 1,3 Millionen Betroffenen, die von der Grundrente profitieren würden. Jetzt ist es entscheidend, dass nach der Sachverständigenanhörung nicht wieder Schluss ist: Die Verabschiedung im Deutschen Bundestag darf nicht weiter hinausgezögert werden. Denn im Ansatz ist der Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente, die durch Freibeträge in den Grundsicherungssystemen flankiert wird, gut und richtig.

Dass an verschiedenen Stellen nachgebessert werden muss, wird der SoVD heute im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales deutlich machen. Dazu zählen unter anderem der Verzicht auf die vorgelagerte Einkommensprüfung, Freibeträge unabhängig von der Anzahl der Grundrentenjahre und die Berücksichtigung von Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit als Grundrentenzeit.“ 

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