Der Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz erzielte 2019 einen Jahresgewinn von CHF 199’623. Dank des markant höheren Wertschriftenerfolges konnte die Wertschriftenwertschwankungsreserve weiter ausgebaut werden.

Der 1943 gegründete Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz (Bürgschaftsfonds) geht Bürgschaften für Privatpersonen und Unternehmen ein, die einen Kredit bei der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) aufnehmen möchten. Er eignet sich für interessierte Kreditnehmer aus dem Kanton Schwyz, die nicht über ausreichende Eigenmittel und bankfähige Sicherheiten verfügen. Die Geschäftsführung und Verwaltung wird von der SZKB wahrgenommen.

Steigerung der bewilligten Gesuche und des Gesamtvolumens

Der Bürgschaftsfonds behandelte 2019 mehr Anträge als im Vorjahr. Die Anzahl der bewilligten Gesuche erhöhte sich auf 56 (Vorjahr 49). Das Gesamtvolumen betrug CHF 6’141’303 (Vorjahr CHF 4’307’766). 2019 wurden 15 (Vorjahr 10) Anträge für reine Bürgschaften, die in der Regel an KMU-Betriebe gewährt werden, mit einem Gesamtbetrag von CHF 2’842’000 (Vorjahr CHF 1’255’000) bewilligt. Ergänzende Bürgschaften wurden 41 (Vorjahr 39) mit einem Totalbetrag von CHF 3‘299‘303 (Vorjahr CHF 3‘052‘766) abgegeben, die zu einem grossen Teil im Zusammenhang mit weitergehenden privaten und gewerblichen Hypothekarfinanzierungen gewährt werden.

Höherer Jahresgewinn dank gesteigertem Wertschriftenerfolg

Trotz leicht tieferem Zinsertrag/Dividenden, der weiteren Dotierung der Wertschriftenwertschwankungsreserve (via Abschreibungen auf Wertschriften) und der Bildung von Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste konnte dank der positiven Marktentwicklung an den Börsen der Wertschriftenerfolg markant gesteigert und deshalb auch ein höherer Jahresgewinn von CHF 199’623 (Vorjahr CHF 108’804) ausgewiesen werden.

Stabile Bilanzverhältnisse

Die Nachfrage nach neuen Bürgschaften konnte im Berichtsjahr erneut ohne Veränderung des Stammkapitals befriedigt werden. Die Bilanzsumme erhöhte sich um CHF 830’185 auf CHF 28‘430’457. Das Stammkapital und die Reserven (inkl. Jahresgewinn) betrugen per Ende 2019 CHF 27’055’707 (Vorjahr CHF 26’856’084).

Mit 10% Eigenkapital zum Eigenheim

In der Regel wird für die Finanzierung von Wohneigentum 20% Eigenkapital verlangt. Mit dem Bürgschaftsfonds reduzieren sich die mindestens einzubringenden Kapitalien um die Hälfte. Gerade für jüngere Eigenheimkäufer bringt dies erhebliche Vorteile. Durch die ergänzende Bürgschaft müssen Eigenheimkäufer lediglich 10% der Kaufsumme einbringen, die andere Hälfte der Eigenmittel wird durch den Bürgschaftsfonds sichergestellt. Während der nächsten 20 Jahre ist der Bürgschaftsbetrag zurückzuzahlen. Für diese Leistung in Form einer Zusatzsicherheit bezahlt der Kreditnehmer einmalig eine Provision von 1.5%. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer ergänzenden Bürgschaft sind einfach: Der Kreditnehmer muss im Kanton Schwyz wohnen, das zu finanzierende Objekt muss sich ebenfalls dort befinden und die SZKB muss das Kreditgesuch positiv bewerten.

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