Dazu Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
"Wir begrüßen, dass endlich wieder Bewegung in die Grundsteuerreform kommt. Die Zeit drängt. Mit Hessen beabsichtigt nun ein weiteres Bundesland, die Länderöffnungsklausel zu ziehen. Das heißt, vom ertragsorientierten Bundesmodell abzuweichen und stattdessen auf ein Verfahren auf der Basis der Grundstücks- und Gebäudeflächen – ergänzt um einen Lagefaktor – zu setzen.
Die Wohnungswirtschaft unterstützt ein solches Flächenverfahren. Durch die ergänzende Einbeziehung eines lageabhängigen Faktors kann die bislang geäußerte Kritik an einem reinen Flächenverfahren ausgeräumt werden. Das Bundesmodell auf Basis der Bodenrichtwerte und Durchschnittsmieten stößt dagegen auf massive Kritik in der Wohnungswirtschaft. Es ist ein bürokratisches Monster und belastet durch die Zugrundlegung einer Durchschnittsmiete für die Kommune die Wohnungsbestände, die niedrigere Mieten als die Durchschnittsmiete aufweisen. Ein Nachweis tatsächlich niedrigerer Mieten, um damit eine Absenkung der grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage zu erwirken, ist nicht möglich. Damit sind die Wohnungsbestände der GdW-Mitglieder – die Garanten für das bezahlbare Wohnen in Deutschland – in jedem Fall benachteiligt.
Nun sind auch die anderen Länder gefordert, sich möglichst zügig auf ein einheitliches, einfaches und unbürokratisches Flächenverfahren zu verständigen."
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
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