Besondere Resonanz findet aktuell die Möglichkeit, sich das hinterlegte Gold ausliefern zu lassen – auch angesichts von Aufgeldern beim Kauf von physischem Gold. Bei EUWAX Gold II ist die Auslieferung in beliebiger Stückelung möglich und ab 100 Gramm und bei Vielfachen davon innerhalb Deutschlands kostenfrei. Bei abweichenden Stückelungen fallen Form- und gegebenenfalls Lieferkosten an. Seit Einführung von EUWAX Gold II im Oktober 2017 gab es 114 Anträge auf Auslieferung mit einem Volumen von 112 Kilogramm. „Davon entfielen allein 75 Auslieferungen auf die Zeit seit Anfang März 2020“, sagt Norbert Paul, Geschäftsführer der Boerse Stuttgart Securities GmbH. Alle Auslieferungen wurden reibungslos abgewickelt.
Für Kauf und Verkauf von EUWAX Gold II fallen lediglich die börsenüblichen Transaktionskosten an, die von der depotführenden Bank berechnet werden. Jährliche Gebühren für Verwahrung und Versicherung des hinterlegten Goldes gibt es nicht. Banken und Online-Broker nehmen bei einer Veräußerung in der Regel keinen Steuerabzug vor. Damit werden Erwerb und Einlösung oder Verkauf bei EUWAX Gold II so behandelt wie bei physischem Gold. Hier sind Veräußerungsgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
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