Der Schweiz steht aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen des Lockdowns in der Coronapandemie eine Rezession bevor. Mit ihrem Fünf-Punkte-Plan präsentiert die Schweizer Bauwirtschaft, eine konkrete Lösung, die ab sofort nahtlos und wirkungsvoll umgesetzt werden kann. Die staatlichen Soforthilfen für die Sicherstellung der Liquidität und die unmittelbare Unterstützung der Wirtschaft waren sehr wichtig. Mit dem Fünf-Punkte-Plan können der Bauwirtschaft nun Impulse ohne weitere uferlose Verschuldung des Staates gegeben werden. Vielmehr werden bedürfnisorientierte Investitionen, die vielfach bereits budgetiert sind, forciert.
1. Bauprojekte unverzüglich in Angriff nehmen
Die Ausschreibungen und Vergaben von baureifen Projekten sind zu beschleunigen. Die Finanzierung von Infrastrukturprojekten über bestehende nationale oder kantonale Fonds sollten dies ohne Einschränkung zulassen. Auch auf kommunaler Ebene müssen die Investitionsbudgets vollumfänglich ausgenutzt werden, so zum Beispiel für den Unterhalt und die Sanierung bestehender Bauwerke, welche sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden.
2. Aufträge an Architekten, Ingenieure und Unternehmer erteilen
Die Ausschreibungen und Vergaben für die Planung und Projektierung neuer Bauvorhaben sind zu intensivieren. Die ganze Schweizer Bauwirtschaft ist darauf angewiesen, dass auch mittelfristig ein genügend grosses Bauvolumen realisiert werden kann. Nur so können Arbeitsplätze auch in ein, zwei oder drei Jahren gesichert und ein wesentlicher Beitrag an die Wertschöpfung der Schweizer Volkswirtschaft geleistet werden.
3. Laufende Planungen und Projektierungen forcieren
Laufende Planungs- und Projektierungsarbeiten von nationalen, kantonalen und kommunalen Bauprojekten sind weiter voranzutreiben und durch geeignete Beschleunigungsmassnahmen zu intensivieren.
4. Bewilligungsverfahren in Gemeinden und Kantonen beschleunigen
Die Bearbeitung von Baugesuchen und die Ausstellung von Baubewilligungen darf nicht verzögert oder gar ausgesetzt werden. Ganz im Gegenteil: Die Bewilligungsverfahren sind ab sofort auf allen föderalen Ebenen für Bauprojekte privater wie auch öffentlicher Bauherren deutlich zu beschleunigen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bauunternehmer ab Sommer 2020 über genügend Aufträge verfügen, um ihre Existenzen und die Arbeitsplätze zu sichern.
5. Bauprojekte sicher und uneingeschränkt weiterführen
Unter Einhaltung der Schutzbestimmungen zur Eindämmung des Coronavirus muss auf den Baustellen mit möglichst wenig Einschränkungen weitergearbeitet werden können. Mögliche und sinnvolle Lockerungsmassnahmen sind umgehend umzusetzen, sobald dies die Pandemiesituation zulässt.
Das Schweizer Bauhauptgewerbe mit seinem Volumen von rund 5% der Schweizer Wirtschaftsleistung und ca. 80’000 Beschäftigten kann und will einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der volkswirtschaftlichen Folgeschäden aufgrund der Coronapandemie leisten. Das ist jedoch nur möglich, wenn die nationalen, kantonalen und kommunalen Behörden gemäss dem Fünf-Punkte-Plan die notwendigen Voraussetzungen dazu schaffen. Packen wir’s an – gemeinsam, rasch und unbürokratisch!
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