„Perspektiven und Schulterschluss sehen anders aus“. Mit diesen Worten fasst die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) ihre Kritik an der heute von der EU-Kommission vorgelegten „Farm-to-Fork-Strategie“ zusammen. Strategien haben Ziele im Blick, die gemeinsam erreicht werden sollen. Davon ist die EU-Kommission mit diesem Papier weit entfernt. Im Gegenteil: die Landwirtschaft wird mehr oder weniger direkt für Fehlentwicklungen in der Ernährung bis hin zur Nutzung des technischen Fortschritts im Ackerbau angeprangert.

Die UFOP erinnert daran, dass sich der europäische Ackerbau – vor allem der Anbau von Ölsaaten – mit der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) von 1992 von jetzt auf gleich im globalen Preiswettbewerb wiedergefunden habe. Dann sei es wirtschaftlich doch nur konsequent, den Rohstoff wertschöpfend weiter zu veredeln sowie neue Absatzmärkte innerhalb und außerhalb des Binnenmarktes zu schaffen, betont die UFOP.

Die UFOP begrüßt, dass die EU-Kommission durch mehr Transparenz und Regionalität eine engere Verbraucherbindung schaffen will. Gleichzeitig ist dieses Konzept an Auflagen geknüpft, welche die wirtschaftliche Perspektive in Frage stellen. Einerseits unterstreicht die EU-Kommission die Notwendigkeit, eine wachsende Weltbevölkerung versorgen zu müssen, anderseits wird die Verantwortung der Landwirte bei der Wahl der zur Verfügung stehenden Innovationen eingeschränkt. Dies betrifft neben dem Pflanzenschutz auch die Nutzung neuer Züchtungstechnologien. Ohne die Möglichkeit, den Fortschritt in seiner Vielfalt und den hiermit einhergehenden Synergieeffekten nutzen zu können, wird die Landwirtschaft den Wettlauf mit dem Klimawandel verlieren. Diese sei keine Vision mehr, sondern in den Ackerbaubetrieben angekommene Realität, stellt die Förderunion fest.

Die UFOP zeigt sich enttäuscht, dass die Möglichkeiten der energetischen Nutzung von Biomasse in den Betrieben nicht anerkannt bzw. als Option weiterentwickelt werden soll. Dabei ist es die Kombination von Biokraftstoffen aus Raps für den Betrieb der Landmaschinen mit hohem Leistungsbedarf und der Nutzung von Strom beispielsweise aus Photovoltaikanlagen, die zusammen einen wirksamen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen des Betriebes leisten könnte. Das bei der Verarbeitung von Raps zu Biokraftstoffen anfallende gentechnikfreie Rapsschrot ersetzt wiederum Sojaimporte aus Übersee. Dies sei ein Beispiel für einen ganzheitlichen bioökonomischen Ansatz, der Regionalität, Wertschöpfung, Klimaschutz und Verbraucherakzeptanz miteinander verbinde. Es gehe also um das „Wie“ betont die UFOP und unterstreicht damit die Dialogbereitschaft der Branche.

Über den UFOP – Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) vertritt die politischen Interessen der an der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung heimischer Öl- und Eiweißpflanzen beteiligten Unternehmen, Verbände und Institutionen in nationalen und internationalen Gremien. Die UFOP fördert Untersuchungen zur Optimierung der landwirtschaftlichen Produktion und zur Entwicklung neuer Verwertungsmöglichkeiten in den Bereichen Food, Non-Food und Feed. Die Öffentlichkeitsarbeit der UFOP dient der Förderung des Absatzes der Endprodukte heimischer Öl- und Eiweißpflanzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

UFOP – Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2359799-40
Telefax: +49 (30) 2359799-99
http://www.ufop.de

Ansprechpartner:
Stephan Arens
Telefon: +49 (30) 31904-225
E-Mail: s.arens@ufop.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel